Rollstuhl vor Paragraphenzeichen

Was fehlt im Behindertengleichstellungsgesetz?

Das am 6. Juli 2005 beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz und die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache stellen neue Rechte für behinderte Menschen dar.

Doch mindestens ebenso wichtig ist die Frage, was an wichtigen Bestimmungen noch fehlt um die Gleichstellung im Alltag spürbar zu machen.

Fehlt: Klare Definition von Barrierefreiheit

Die Definition von Barrierefreiheit muss klarer formuliert und an den jeweils aktuellen Stand der Technik geknüpft werden, der auch ÖNORMEN und die WAI-Leitlinien umfasst. Diese Definition hat in den Gesetzestext aufgenommen zu werden. Durch Verordnung sollen ferner auch verbindliche Standards der Barrierefreiheit geregelt werden können.

Fehlt: Änderung Förderpolitik

Die Verpflichtung, die Förderungspolitik des Bundes diskriminierungsfrei zu gestalten, wurde im nun beschlossenen Gesetz erwähnt. Es fehlen aber diesbezügliche Ausformulierungen und die Umsetzungsbestimmungen.

Fehlt: Unterlassungs­anspruch

Das Behindertengleichstellungsgesetz bietet keinen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung. Nach Bezahlung einer Strafe muss z. B. eine Stufe nicht beseitigt werden.

Fehlt: Starkes Verbandsklagerecht

Die nun beschlossene Regelung enthält nur ein Vorschlagsrecht für eine Verbandsklage. Über den Vorschlag wird im Bundesbehindertenbeirat abgestimmt und 2/3 Drittel der Mitglieder müssten zustimmen, obwohl nur sehr wenige Vertreter der Behindertenorgani­sationen dort vertreten sind. Wichtig wäre ein ordentliches und starkes Verbandsklagerecht, das mehreren Organi­sationen zugestanden werden müsste.

Fehlt: Hilfen bei der Rechtsdurchsetzung

Um die Rechtsdurchsetzung effektiver zu gestalten, würde eine Begrenzung des Prozesskostenrisikos (Streitwertbe­gren­zung) benötigt und eine Möglichkeit, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes wesentlich zu erleichtern.

Fehlt: Realistische Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen sollten viel kürzer gefasst werden, um die Möglichkeit der Bekämpfung von auch sehr kleinen Barrieren nicht auf viele Jahre hinauszuzögern.

Fehlt: Faire Zusammensetzung des Bundesbehindertenbeirates

Der Bundesbehindertenbeirat müsste neu gestaltet werden, damit die Behinderten-Bewegung möglichst breit vertreten ist und ihre Vertreter eine deutliche Mehrheit haben.

Fehlt: Bündelgesetz zur Beseitigung von diskriminierenden Gesetzesstellen

Es fehlt noch immer ein Entwurf für ein Bündelgesetz, das Diskriminierungen in bestehenden Gesetzen beseitigt.

Fehlt: Barrierefreiheit auch in den Ländern durchsetzbar

Das nun beschlossene Gesetz greift nicht in die Landesbauordnungen ein. Daher wurde angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe zu gründen ist und eine Vereinbarung mit den Bundesländern geschlossen werden soll. Solange nicht passiert ist, können Barrieren und Versäumnisse der Landesbauordnungen kaum bekämpft werden.

Fehlt: Österreichische Gebärdensprache in Gesetze aufnehmen

Um die nun beschlossene Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) wirksam werden zu lassen, müssen noch bestehende Gesetze (z. B. im Bildungsbereich) geändert werden. Es liegt derzeit kein Entwurf vor, wie das Recht auf ÖGS in allen Bereichen wirksam werden kann.

Man sieht: Vieles fehlt noch bis die Gleichstellung behinderter Menschen im Alltag wirklich wirksam werden kann.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich