Die Frage stellt das Nachrichtenmagazin Profil und gibt auch gleich die Antwort: Beide werden "gewartet".
„So sieht das zumindest der Gesetzgeber. Seit Jahren kämpft die grüne Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr dafür, den Ausdruck ‚Wartung‘ im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für die Betreuung Behinderter durch „Pflege“ zu ersetzen“, berichtet das Nachrichtenmagazin.
Zwar unterstützte auch das Sozialministerium anläßlich der vergangenen Freitag beschlossenen 59. Novelle des ASVG die neue Wortwahl, allein das Finanzministerium verweigerte, berichtet Profi und berichtet weiter: „In dessen Stellungnahme heißt es zwar wörtlich, daß ‚der moralisch-ethische Anspruch‘ hinter der gewünschten Änderung ‚erkannt‘ wird, allerdings, so das Finanzministerium mit Hinweis auf die Judikatur, sei nicht ‚auszuschließen, daß durch die Umstellung auf den Begriff ‚Pflege‘ dort, wo bislang ‚Wartung‘ erfolgte, künftig für ‚Pflege‘ bezahlt werden muß“. Behinderte Menschen werden also weiterhin laut Gesetz „gewartet“, resümiert das Nachrichtenmagazin.