Normen beeinflussen unser tägliches Leben – sie legen fest, wie Produkte gestaltet und Dienstleistungen angeboten werden. Damit dabei Barrierefreiheit nicht zu kurz kommt, gibt es die Fachstelle für Normungsbeteiligung. Sie arbeitet in verschiedenen Gremien mit und setzt sich für inklusive Standards ein.

Seit 2023 gibt es die Fachstelle für Normungsbeteiligung. Diese setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Verbraucher:innen mit und ohne Behinderungen bei der Entwicklung neuer Normen nicht vergessen werden.
In ihrem Tätigkeitsbericht 2024 gibt die Stelle einen kleinen Einblick in ihre Arbeitsfelder.
Bei Normen handelt es sich um Vorgaben und Leitlinien zu strukturierten Abläufen, um Produkte und Dienstleistungen zu vereinheitlichen, vergleichbar sowie anwendbar zu machen. Laut der Fachstelle für Normungsbeteiligung gibt es über 22.500 Normen in den unterschiedlichsten Bereichen. Normen sind wichtig für Nutzer:innen von Dienstleistungen und Produkten.
Deshalb setzt sich die Fachstelle für Normungsbeteiligung dafür ein, Produkte und Dienstleistungen durch die aktive Einbringung der Perspektive von Verbraucher:innen mit und ohne Behinderung, barrierefreier, sicherer und kundenfreundlicher zu gestalten.
Dazu ist die Fachstelle Mitglied in Komitees und Arbeitsgruppen, die sich mit Normen beschäftigen. Auch arbeitet sie mit Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zusammen. Seit Februar 2024 ist Dr. Herbert Weißensteiner der neue Leiter der Fachstelle.
Im Tätigkeitsbericht 2024 gibt es einen Einblick in die Arbeitsfelder der Fachstelle. Die Themenfelder umfassen Barrierefreiheit, digitale Barrierefreiheit, Blindenhilfsmittel Spielzeug-Sicherheit, KI-Sicherheit sowie einen digitalen Produktpass.
Barrierefreiheit
Hier setzt sich die Fachstelle für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt ein.
2024 arbeitete sie aktiv an der Schaffung der neuen ÖNORM B 1604 mit. Diese Norm soll die bisherigen Normen (ÖNORMEN B 1601 bis 1603) zusammenfassen, aufgrund geänderter Vorgaben aktualisieren und in Zusammenschau mit der Europäischen Norm EN 17210 einen Zusammenhang zwischen nationalen und europäischen Standards schaffen.
Die betroffenen ÖNORMEN enthalten Standards zur Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen, welche die Grundnorm zu den Planungsgrundlagen barrierefreien Bauens für die einzelnen Bereiche konkretisieren.
Blindenhilfsmittel
Hier setzt man sich mit aktuellen Normungsvorhaben rund um Blindenhilfsmittel und den Interessen von blinden Konsument:innen und Konsument:innen mit Sehbehinderung auseinander. Die Fachstelle Normungsbeteiligung wirkt in Komitees und Arbeitsgruppen zur Erarbeitung barrierefreier Hilfsmittel für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung mit.
Im Zuge der Arbeitsgruppe 196.06 „Blindenhilfsmittel“ nimmt die Fachstelle an Normungsprozessen bezüglich barrierefreier Gestaltung von Baustellen- und Gefahrenbereichen im öffentlichen Raum teil. Auch ist sie beteiligt am Prozess zur Entwicklung einheitlicher taktiler Blindenleitsysteme in ganz Österreich, sowie bei der Gestaltung und Abmessung von Armbinden für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung.
Ein weiterer Arbeitsbereich ist beschäftigt sich mit Assistenzhunden (Service-, Signal- und Blindenführhund). Der europäische Normungsprozess rund um Züchtung, Ausbildung, Zugänglichkeit sowie lebenslangem Wohlergehen von Assistenzhunden, erhöht soziale Teilhabe sowie die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen durch die Unterstützung von Service-, Signal- und Blindenführhunden.
Bei Baustellen und anderen Einschränkungen im öffentlichen Raum gilt es zu gewährleisten, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen sich sicher bewegen können. Eine durchdachte Baustellenabsicherung ist sehr wichtig zur Sicherheit von Fußgänger:innen mit Behinderung, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen.
Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt des European Accessibility Acts (EAA). Ziel des EAA ist es, europaweit einheitliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen, die für Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert haben. Programmierung, Design und Aufmachung von Produkten entscheiden über Teilhabe von Konsument:innen mit Behinderungen.
Ein wichtiges Ziel ist es, den Anbieter:innen der Produkte und Dienstleistungen eine qualitätvolle Empfehlung zur möglichen Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer harmonisierten Norm zur Hand zu geben.
Für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit ist die Norm EN 301549 wichtig. Diese Norm befindet sich derzeit in Überarbeitung. Sie sollte durch die Über- und Einarbeitung mehrerer anderer Dokumente und Vorgaben zum Thema digitale Barrierefreiheit die Barrierefreiheitsanforderungen für Geräte wie z.B. E-Book-Lesegeräte, technisch und digital gestützte Dienstleistungen sowie elektronischer Kommunikationsdienste festlegen und konkretisieren.
Näheres zur Arbeit der Fachstelle finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle für Normenbeteiligung.