Das Sozialministerium hat unter diesem Titel eine Zusammenfassung zu den Neuregelungen 2008 im BMSK in den Bereichen Sozialversicherung, Konsumentenschutz, Pflege und Behinderung, Männer und SeniorInnen erstellt.
Im Überblick des Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) werden Änderungen kurz aufgezählt. Wir bringen hier einen kleinen Ausschnitt der wirklich lesenswerten 19 seitigen Datei.
Fliegen
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über „die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“ soll „für behinderte Flugreisende und solche mit eingeschränkter Mobilität die gleichen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten, wie sie andere Unionsbürger besitzen, sicherstellen“, hält das BMSK fest.
Ergänzend wird unterstrichen: „Zentral ist, dass betroffene Personen nicht aus unsachlichen bzw. mit ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität im Zusammenhang stehenden Gründen von einer Fluglinie die Beförderung verweigert werden kann. Die Bestimmungen betreffend die Beförderungspflicht (Artikel 3 und 4) gelten seit dem 26. Juli 2007, alle restlichen Bestimmungen ab dem 26. Juli 2008.“
Weitere Informationen von der EU gibt es hier.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
„Zur weiteren Verbesserung des Angebotes und um die Leistungen der PAA den praktischen Erfahrungen anzupassen, werden die bisher in diesem Bereich bestehenden Fördermöglichkeiten im Jahr 2008 erweitert“, ist der BMKS-Zusammenstellung zu entnehmen.
Konkret geht es um die Beseitigung der Diskriminierungen im Falle von Krankheit und Urlaub von behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.
Gleichstellung
Hier wird festgehalten: „Im Regierungsprogramm ist die Bundesregierung übereingekommen, einen Bedarf nach einer Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts durch laufendes Monitoring und durch Evaluierung zu prüfen (beispielsweise die zusätzliche gesetzliche Verankerung der Rechtsfolgen Unterlassung und Beseitigung). Im Fall eines erkannten Handlungsbedarfs wären daraus gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.“
Da das Gleichbehandlungsgesetzes verändert wird, „ergibt sich die Notwendigkeit, das Behindertengleichstellungsrecht ebenfalls zu novellieren“. Die Entwurf zur Änderung des Behinderteneinstellungs- und Behindertengleichstellungsgesetzes liegt schon vor. „Inhalt dieser Novelle wird u. a. die Anhebung von Mindestschadenersatzansprüchen sein. Die Annahme des Gesetzesvorhabens im Parlament soll ebenfalls 2008 erfolgen.“
Die Ausgleichstaxe pro Monat wurde von 209 auf 213 Euro pro nicht eingestellter behinderter Person gemäß Einstellungspflicht erhöht.
Das Bundesbehindertengesetz wird u.a. wegen der innerstaatlichen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung geändert werden.
Bericht
Im Jahr 2008 wird ein „Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich“ veröffentlicht. „Die internen Vorbereitungen zur Erstellung des Berichtes sind im BMSK bereits angelaufen“, heißt es dazu.