Was ist neu 2016?

Mit 1. Jänner 2016 treten einige Neuerungen in Kraft - wir bringen hier ausgewählte.

Kalenderblatt 1. Jänner
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Wie an jedem Jahresanfang verweisen wir auch heuer wieder auf ein paar Neuerungen.

Was sich konkret ändert:

Gleichstellung

Die Übergangsfristen im Behindertengleichstellungsgesetzfür die Beseitigung baulicher Barrieren von Unternehmen sind mit 31. Dezember 2015 abgelaufen.

Falls trotzdem noch Barrieren bestehen, die beseitigbar wären, können diskriminierte Personen eine Schlichtung einleiten. Wenn der Schlichtungsversuch scheitert, kann bei Gericht auf Schadenersatz geklagt werden.

Parkausweis

Die Regelungen zum Parkausweis § 29b Abs. 1 StVO wurden im Jahr 2013 geändert. Unter anderem wurde damals eine Übergangsregelung für alte Ausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, beschlossen. Diese waren nur noch bis 31. Dezember 2015 gültig.

Wer noch so einen alten Ausweis hat – der nun ungültig ist – sollte einen neuen beantragen. (Anträge sind beim Sozialministeriumsservice zu stellen)

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird leider sehr selten an die Inflation angepasst – heuer ist dies allerdings wieder der Fall. Hier die neuen monatlichen Beträge des Pflegegeldes seit 1. Jänner 2016:

  • Stufe 1: 157,30 Euro
  • Stufe 2: 290,00 Euro
  • Stufe 3: 451,80 Euro
  • Stufe 4: 677,60 Euro
  • Stufe 5: 920,30 Euro
  • Stufe 6: 1.285,20 Euro
  • Stufe 7: 1.688,90 Euro

Höhere Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird mit Jahresanfang um 1,9 Prozent erhöht.

„Für Kinder bis zwei Jahre beträgt sie 111,80 Euro pro Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60 Euro, und für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, darüber 162 Euro. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Beihilfe für erheblich behinderte Kinder“, gibt der ÖGB bekannt.

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt laut Familienministerium nun 152,90 Euro pro Monat.

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0 Kommentare

  • Bezüglich persönliche Assistenz: Wäre es nicht möglich die finanzielle Seite mal von den Antragsteller (Anreger) zu bezahlen lassen. In der Sachwalterschaft ist es (leider) auch so das der Betroffene seinen Sachwalter bezahlen muss; Obwohl er ihn gar nicht will; bzw die Sachwalterschaft auf falsche Darstellungen bestellt wurde.Das die aktuelle Sachwalteranzahl Österreich durch wahrheits Darstellungen (Tatsachen) bestellt wird klingt nicht glaubhaft; deutet mehr auf Missbrauch hin.

  • Ja, der fsw zieht diese Erhöhung gleich wieder ab bei den Förderungen f persönliche assistenz – Und diese ist bei den meisten nicht ausreichend – dh Behinderte Menschen die auf Assistenz angewiesen sind, bekommen ab 2016 weniger Förderung für persönliche Assistenz. Das wäre die interessante Information betreffend Neuerungen 2016. Und nicht die Informationen die ich in jeder Presseaussendung nachlesen kann.

  • Dazu hat eine bestemte „outsourced“-MA40-Abteilung genau diese 2% abgezogen.

    Das hat natürlich eine bestimmten Sinn, aber für Betroffene null Anpassung und Wirkung!

  • Na ja – Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation…
    Wenn die Inflation nachgezogen würde müste es so um die 30-50% anbehoben werden, nicht um lächerliche 2% alle Jahrzehnte mal.
    Seit der Einführung 1993 ist das Pflegegeld bisher erst viermal, zuletzt 2009, angehoben worden, aber niemals auch nur in der Nähe der Inflation.
    Also ein massiver Realwertverlust!