Mit 1. Jänner 2016 treten einige Neuerungen in Kraft - wir bringen hier ausgewählte.

Wie an jedem Jahresanfang verweisen wir auch heuer wieder auf ein paar Neuerungen.
Was sich konkret ändert:
Gleichstellung
Die Übergangsfristen im Behindertengleichstellungsgesetzfür die Beseitigung baulicher Barrieren von Unternehmen sind mit 31. Dezember 2015 abgelaufen.
Falls trotzdem noch Barrieren bestehen, die beseitigbar wären, können diskriminierte Personen eine Schlichtung einleiten. Wenn der Schlichtungsversuch scheitert, kann bei Gericht auf Schadenersatz geklagt werden.
Parkausweis
Die Regelungen zum Parkausweis § 29b Abs. 1 StVO wurden im Jahr 2013 geändert. Unter anderem wurde damals eine Übergangsregelung für alte Ausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, beschlossen. Diese waren nur noch bis 31. Dezember 2015 gültig.
Wer noch so einen alten Ausweis hat – der nun ungültig ist – sollte einen neuen beantragen. (Anträge sind beim Sozialministeriumsservice zu stellen)
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird leider sehr selten an die Inflation angepasst – heuer ist dies allerdings wieder der Fall. Hier die neuen monatlichen Beträge des Pflegegeldes seit 1. Jänner 2016:
- Stufe 1: 157,30 Euro
- Stufe 2: 290,00 Euro
- Stufe 3: 451,80 Euro
- Stufe 4: 677,60 Euro
- Stufe 5: 920,30 Euro
- Stufe 6: 1.285,20 Euro
- Stufe 7: 1.688,90 Euro
Höhere Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird mit Jahresanfang um 1,9 Prozent erhöht.
„Für Kinder bis zwei Jahre beträgt sie 111,80 Euro pro Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60 Euro, und für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, darüber 162 Euro. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Beihilfe für erheblich behinderte Kinder“, gibt der ÖGB bekannt.
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt laut Familienministerium nun 152,90 Euro pro Monat.