Was könnte sich durch die Steuerreform 2015 für behinderten Menschen ändern?

Im Frühjahr 2015 soll zwischen SPÖ und ÖVP eine Steuerreform vereinbart werden. Was ist geplant und wird das auch Menschen mit Behinderungen betreffen?

Taschenrechner, daneben Euros
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Der Mitte Dezember vorgelegte 200 Seiten dicke Bericht der Steuerreform-Kommission 2014 zeigt ziemlich deutlich auf, wie unterschiedlich die Positionen von SPÖ und ÖVP sind.

Der Weg zu einem Beschluss im Ministerrat 2015 wird steinig, vermutet daher der Kurier. Die Positionen liegen derzeit noch sehr weit auseinander (Soll die Wirtschaft entlastet werden? Soll es Vermögenssteuern geben?).

Was sich ändern könnte?

Ziemlich ausführlich wird ab Seite 57 des Berichts der Bereich außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge erwähnt, die derzeit behinderte Menschen von der Steuer absetzen können.

Es wird angedacht die behinderungsbedingten Freibeträge zu erhöhen, allerdings auch die Anrechenbarkeit der Diätkosten zu streichen. (Neben den Freibeträgen sollen keine zusätzlichen Kosten für Heilbehandlung oder für Hilfsmittel absetzbar sein.)

Weiters ist dem Bericht zu entnehmen: „Grundsätzlich sollen nur mehr entweder pauschale Freibeträge oder tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen geltend gemacht werden können. Die tatsächlichen Aufwendungen sind jedoch um pflegebedingte Geldleistungen zu kürzen. Die pauschalen Freibeträge werden allerdings erhöht. Zudem wird die %-Staffelung an jene des Sozialministeriumservice (früheres Bundessozialamt) angepasst, das für die Einstufung des Grades der Behinderung verantwortlich ist.“

Änderungen sind auch beim „Pauschalbetrag für Gehbehinderte“ in Diskussion.

Weiterer Fahrplan

Was nun wirklich im März 2015 in den Ministerrat kommt und danach im Parlament beschlossen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Erklärtes Ziel der Steuerreform ist es, dass Menschen mehr Geld übrigbleibt. Vorsicht ist allerdings angebracht, weil sich die SPÖ-ÖVP Koalition sehr gerne auf Kosten schwächerer Gruppen einigt.

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