Was Menschen aus Minderheiten unter Schwarz-Blau befürchten

Berufstätige Mütter, Asylwerber, Menschen mit Behinderungen: Leute, die die Reformen der neuen Regierung am härtesten treffen könnten, erzählen in VICE von ihren Ängsten.

Magdalena Scharl
BIZEPS

Die Einstellung der neuen Bundesregierung gegenüber Menschen mit Behinderungen ist seit Veröffentlichung des Regierungsprogrammes ziemlich eindeutig.

Es stechen vor allem drei Maßnahmen hervor: ein Ausbau der Sonderschulen ist geplant und das Taschengeld in Einrichtungen der Behindertenhilfe soll erhöht werden (statt einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung). Eine dritte Maßnahme wurde kurzfristig aufgrund angeblich zu knapper Finanzen infrage gestellt. Das sogenannte Erwachsenenschutzgesetz.

Grundsätzlich ist es gut, dass in Österreich das Recht auf Schulbesuch für jedes Kind ernst genommen wird. Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Fähigkeiten und Schwächen. Aus anderen Ländern weiß man, dass in der Schule nicht nur nachprüfbarer Schulstoff, sondern auch soziale Fähigkeiten erworben werden. Am besten funktioniert das in einer inklusiven Schule.

Das bedeutet, dass alle gemeinsam lernen und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das hat noch einen Vorteil: Kinder lernen von klein auf die Vielfalt unserer Gesellschaft kennen und schätzen. Vorurteile werden abgebaut oder entstehen im besten Fall erst gar nicht. Das ist auch Ansicht der UNO und daher in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Menschenrecht verankert. In Österreich ist diese UN-Konvention seit 2008 gültig.

Österreich hat mehrere Jahre lang gemeinsam mit Betroffenen ein neues Gesetz erarbeitet, das die Sachwalterschaft ersetzen soll. Und jetzt soll plötzlich kein Geld mehr dafür da sein?

Zur Erhöhung des Taschengeldes: Es geht hier nicht um Taschengeld für Kinder, sondern um Erwachsene, die in Werkstätten arbeiten. Sie brauchen dabei Unterstützung, aber sie gehen einer regelmäßigen Arbeit nach. Jeder Mensch hat das Recht, für seine Arbeit angemessen entlohnt zu werden.

Außerdem sind Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Werkstätten arbeiten, nicht gleich gut versichert wie Menschen ohne Behinderung. Sie sind nur für Arbeitsunfälle versichert, haben aber keinen Anspruch auf Pension. Sie sind außerdem nicht selbst kranken- und auch nicht arbeitslosenversichert. Auch das ist eine Menschenrechtsverletzung, die der UN-Konvention widerspricht.

Manche Menschen mit Behinderungen oder auch alte Menschen brauchen Unterstützung, um Entscheidungen zu treffen. Es gibt dafür das 30 Jahre alte Sachwalterschaftsgesetz. Die UNO hat Österreich bei einer Prüfung 2013 scharf kritisiert, weil auch das nicht den Standards der Menschenrechte entspricht. Vielmehr ist es wichtig, dass die betroffene Person die für sie genau passende Unterstützung dabei erhält, ihre Entscheidungen selbst treffen zu können.

Österreich hat mehrere Jahre lang gemeinsam mit Betroffenen ein neues Gesetz erarbeitet, das die Sachwalterschaft ersetzen soll. Alle Parteien im Parlament haben es einstimmig beschlossen, so wichtig ist es. Auch die Politikerinnen und Politiker der ÖVP und der FPÖ haben es mitbeschlossen. Und jetzt soll plötzlich kein Geld mehr dafür da sein?

Dieser Artikel ist zuerst in VICE erschienen.

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