Was steht im Arbeitsübereinkommen der FPÖ Steiermark und der Steirischen Volkspartei für 2024 bis 2029?

Mit dem Slogan „Starke Steiermark. Sichere Zukunft.“ präsentieren die steiermärkischen Regierungsparteien FPÖ und ÖVP ihr Arbeitsübereinkommen für 2024 bis 2029. BIZEPS hat sich das Übereinkommen angesehen und gibt einen Einblick in die Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Arbeitsübereinkommen der FPÖ Steiermark und der Steirischen Volkspartei 2024-2029
Land Steiermark

In der Präambel des über 130-seitigen Regierungsprogramms für die Steiermark findet man mit Schlagworten wie „klare Werteorientierung“, „Schutz unserer Heimat“, der Förderung von Wirtschaft und Innovation sowie der Stärkung von Leistung, sozialer Gerechtigkeit und Identität.

Man wirbt damit, „Landesbürgerinnen und Landesbürger“ in den Mittelpunkt zu stellen und Reformen im Bereich der Migration und des Asyls durchzuführen. Insgesamt hat das Arbeitsübereinkommen 31 Kapitel zu unterschiedlichen Themen.

Diese Kapitel sind zum Beispiel: Arbeit, Asylwesen, Bildung, Direkte Demokratie, Energie, Europa und Internationales, Familie, Frauen, Gemeinden und ländliche Entwicklung, Gesundheit, Soziales, Jugend und Ehrenamt, Kinderbetreuung und Elementarpädagogik, Kunst, Kultur und Brauchtum.

Bildung: Steiermark setzt auf Sonderschulen statt Inklusion

Im Kapitel „Bildung“ gibt es einen großen Abschnitt mit der Überschrift „Unterricht entsprechend den besonderen Bedürfnissen – Bekenntnis zu Sonderschulen“. Man fordert die Aufrechterhaltung der Sonderschule. Konkret heißt es:

Schulpflichtige Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf absolvieren die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder in Sonderschulklassen (SPF-Klasse).

In vielen Fällen kann eine Regelschule den entsprechenden Förderbedarf nicht kompensieren, weil je nach Art der Behinderung der Bedarf an Betreuung und Pflege höher ist als der an Beschulung. Kinder leiden in diesem System mehr, als sie davon profitieren.

Eltern wissen selbst am besten, welche Bedürfnisse ihr Kind hat, und müssen darum weiterhin über die Schulform für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden können.

Auch im Bereich „Kinderbetreuung und Elementarpädagogik“ ist von „Evaluierung und Aufrechterhaltung des Systems Sonderkindergärten parallel zur Inklusion von Kindern in den Regelkindergarten anhand des tatsächlichen Bedarfs“ die Rede.

Selbstbestimmtes Leben und Chancengleichheit

Im Kapitel „Soziales“ wird etwas ausführlicher auf Menschen mit Behinderungen eingegangen. Hier heißt es, dass Menschen mit Behinderungen in der Steiermark die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden sollen, die zur Führung eines selbstbestimmten Lebens notwendig sind. Die hierzu notwendigen Unterstützungsangebote sollen dabei in jedem Fall individuell beurteilt und angepasst werden.

Dann wird kurz auf die Situation von Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich eingegangen, hierzu heißt es: „Nur wenn Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, sich entsprechend ihren Bedürfnissen zu bilden, eine Anstellung mit angemessener Entlohnung zu bekommen und eine individuell angepasste Förderung zu erhalten ist Chancengleichheit möglich.“

Zu den Vorhaben in diesem Bereich zählen „Bestmögliche Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigung, entsprechend des individuellen Bedarfs und erneut die Aufrechterhaltung der Sonderschulen für jene, die sie benötigen.“

Zum Thema Werkstätten heißt es: „Menschen mit Behinderungen sollen für ihre Arbeit (in geschützten Werkstätten) einen Lohn und eine eigene Sozialversicherung – anstatt wie bisher ein Taschengeld – erhalten.“ Bezahlen soll dies aber nicht das Land Steiermark, sondern der Bund.

Weiters ist die Rede von einer Personaloffensive für Menschen mit Behinderungen und von einer Ausarbeitung konkreter Konzepte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen.

Im Bereich „Verwaltung“ wird erwähnt: „Überarbeitung des Legistischen Handbuchs Steiermark zur Realisierung der Barrierefreiheit von Rechtstexten“.

Im Bereich „Gesundheit“ finden Menschen mit Behinderungen noch einmal Erwähnung. „Die medizinische Versorgung von Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung ist sehr sensibel, weswegen wir eine besondere Verantwortung für diese Personen übernehmen.“ 

Im Bereich „Sport“ wird erwähnt, dass der Behindertensport weiter unterstützt werden soll.

Fazit

Menschen mit Behinderungen und ihre Anliegen finden im Arbeitsübereinkommen der FPÖ und ÖVP nur wenig Beachtung.

Die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention finden kaum Berücksichtigung und werden teilweise ausdrücklich abgelehnt. Besonders deutlich zeigt sich diese Haltung in der klaren Ablehnung von Inklusion im Bildungsbereich.

Gleichzeitig wird betont, dass Menschen mit Behinderungen in der Steiermark angeblich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben vorfinden sollen und von Chancengleichheit die Rede ist. Konkrete Maßnahmen oder Umsetzungspläne bleiben jedoch aus.

Siehe: Neue Landesregierung:  STARKE STEIERMARK. SICHERE ZUKUNFT. – Arbeitsübereinkommen der FPÖ Steiermark und der Steirischen Volkspartei – 2024–2029. ORF, Kleine Zeitung

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