Was steht im Arbeitsübereinkommen „Neustart für Salzburg“?

Das Arbeitsübereinkommen der Salzburger Volkspartei, der Grünen und des Teams Stronach umfasst 74 Seiten und ist in 22 Kapitel gegliedert. Was enthält es für Menschen mit Behinderungen?

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
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Das Arbeitsübereinkommen ist mit 12. Juni 2013 datiert und die Salzburger Landesregierung wurde am 19. Juni 2013 angelobt.

Wir bringen hier umkommentiert Auszüge aus dem Arbeitsübereinkommen:

Kapitel 1: „Wirtschaft, Tourismus, Forschung und Arbeit“

Darin ist u.a. enthalten: „Verstärkte Förderung von Maßnahmen für … Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsprozess“ sind anzubieten.

Kapitel 5: „Bildung“

„Wir gehen von dem Verständnis aus, dass Bildung für alle unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Beeinträchtigungen gleich zugänglich sein muss“, ist der Einleitung im Bildungskapitel zu entnehmen. Ergänzend wird festgehalten: „Der ‚Lebensraum Schule‘ soll ein lebendiger Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens sein, an dem jedes Kind seine Potenziale bestmöglich entfalten kann.“

„Die Integration bzw. Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und ihre Förderung sind uns wichtige Anliegen. Eine jährliche kontinuierliche Erhöhung des Integrationsanteils an Salzburger Pflichtschulen wird angestrebt. Dem Mangel an Sonderpädagoginnen und -pädagogen wird mit zusätzlichen Ausbildungsmodulen begegnet. Die Vorgangsweise bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs soll evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden“, heißt es beispielsweise im Bereich „Schule“.

Dort ist auch zu finden: „Die Schulpsychologie muss verbessert und weiter ausgebaut werden. Prävention muss Vorrang haben. In Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Sozialressort sind Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, die den gesamten Lebensbereich der Schüler/innen umfassen. Dies bedingt auch einen vermehrten Einsatz von Beratungslehrer/innen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialarbeiterinnen und – arbeitern weitere Unterstützungsstrukturen wie etwa der Schulassistenz“.

Kapitel 6: „Sport“

Als Anliegen wird genannt: „Verstärkte Förderung des Behindertensports und der Barrierefreiheit von Sportstätten“

Kapitel 8: „Soziales und Pflege“

„Selbstbestimmt leben heißt, in möglichst vielen Lebensbereichen autonom entscheiden und handeln zu können. Das gilt für alle Salzburgerinnen und Salzburger, besonders wenn sie sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen“, so die Einleitung zum 8. Kapitel. Man sieht „Armutsbekämpfung, Jugendwohlfahrt, Inklusion, psychosoziale Versorgung und Pflege als zentrale soziale Herausforderungen für die kommende Legislaturperiode“.

Erwähnt wird u.a. die Unterstützung von Maßnahmen „um Pflege und Betreuung so lange wie möglich zu Hause zu ermöglichen“. Weiters heißt es: „Wir bekennen uns zu Barrierefreiheit und Chancengleichheit für alle Salzburgerinnen und Salzburger und engagieren uns gegen Zugangsbeschränkungen für Menschen mit Behinderungen. Wir setzen uns im Sinne der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein, dass alle ihr Leben selbstbestimmt führen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Bei Ambulanten Diensten findet man: „In der Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ist eine stärkere Verschränkung der beteiligten Einrichtungen (Klinik, außerstationäre Einrichtungen) anzustreben, um Angebote abzustimmen und Synergie-Effekte zu nutzen.“

Unter „Barrierefreiheit – Inklusion“ ist zu lesen:

  • „Schrittweise Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene.“
  • „Einsetzung eines/einer unabhängigen und weisungsfreien Behinderten-Beauftragten und eines Behindertenbeirates laut Landtags-Beschluss.“
  • „Wiederaufnahme des partizipativen Prozesses zur Erarbeitung eines ‚Salzburger Chancengleichheitsgesetzes‘ (früher: Behindertengesetz) unter anderem mit folgenden Schwerpunkten: Recht auf persönliche Assistenz, Aufbau einer unabhängigen Selbstvertreter/innenstruktur, Ausbau der Arbeitsmöglichkeiten, Ausbau der Arbeitstrainingsmöglichkeiten für Jugendliche, verbesserte Rahmenbedingungen für den beruflichen Einsatz von Menschen mit einer Arbeitsleistung von unter 50 Prozent.“
  • „Menschen mit Beeinträchtigungen soll ein weitgehend eigenständiges Leben ermöglicht werden. Dazu sollen unter anderem mehr Informationen in leichter Sprache beitragen. Dazu gehört auch die Förderung konkreter Aktivitäten und Projekte in Gemeinden wie Treffpunkte, Workshops und Gesprächsrunden sowie der Ausbau selbstständiger Wohnformen, therapeutischer und psychosozialer Leistungen und eine bessere Integration in Schulen und im Arbeitsleben.“
  • Ausbau von differenzierten Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung. Besonders hoch ist der Bedarf für Kinder/Jugendliche, junge Erwachsene, schwer psychisch kranke Menschen und ältere Menschen.

Kapitel 13: „Raumordnung, Baurecht und Grundverkehr“

Man kündigt an umzusetzen: „Die Beratungskompetenz für barrierefreies Bauen im Amt der Salzburger Landesregierung und den Bezirkshauptmannschaften soll ausgebaut und in Form von entsprechenden Beratungsstellen bei den Bezirkshauptmannschaften zugänglich gemacht werden.“

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