Auszüge jener Textstellen aus dem 210-seitigen Regierungsprogramm von ÖVP-SPÖ-NEOS, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind. Wir haben es für Sie im Detail gelesen.

Das Regierungsprogramm 2025-2029 von ÖVP-SPÖ-NEOS wurde am 27. Februar 2025 in Wien präsentiert. Hier können Sie das gesamte Regierungsprogramm lesen. Es trägt den Titel „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“.
„In Zeiten großer Herausforderungen hat Österreich seine Stärke stets aus dem Konsens der konstruktiven Kräfte gewonnen“, heißt es in der Präambel. (Hier finden Sie das Regierungsprogramm auf der Seite der ÖVP, SPÖ und NEOS)
Hier einige Auszüge aus dem Programm:
Präambel
Eine eigenständige Budgetkonsolidierung und Reformen insbesondere für neue Wirtschaftskraft, Umwelt- und Klimaschutz, mehr Sicherheit, gute Gesundheit, ein faires Sozialsystem und nachhaltige Pensionen sind dafür ebenso wichtig, wie wirksame Teuerungs- und Armutsbekämpfung, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder, die Wahrung unserer Demokratie und ein Stopp der ungeregelten Zuwanderung, die unsere Systeme und unsere Gesellschaft überfordert.
Offensivmaßnahmen im Doppelbudget 2025 & 2026
Die Bundesregierung setzt im Rahmen des Doppelbudgets gezielte standortpolitische Akzente, investiert in unsere jungen Menschen und sorgt gleichzeitig für sozialen Ausgleich. Dabei werden folgende Offensivmaßnahmen gesetzt. Alle zusätzlichen Mittel und Maßnahmen ab 2027 stehen unter einem allgemeinen Budgetvorbehalt.
Wirtschaft & Arbeit
- Lückenschluss bei der Mobilitätsunterstützung für Lehrlinge: TOP Jugendticket für AusbildungsFit-Teilnehmer:innen und Lehrlinge, die über Bundesländergrenzen hinweg pendeln (5 Mio € jährlich) ab 2026
Gesundheit & Soziales
- Österreichweiter Ausbau der Therapieangebote zur Stärkung der psychosozialen Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit 25 Mio € jährlich ab 2026 sowie 50 Mio € zusätzlich ab 2027 unter Budgetvorbehalt
- Innovationsfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung ab 2026 iHv 50 Mio €: österreichweiter Ausbau von Erstversorgungsambulanzen, Pflege- und Therapiepraxen etc. (zusätzliche 50 Mio € ab 2027 unter Budgetvorbehalt)
Bildung & Integration
- Verpflichtendes 2. Kindergartenjahr (Zweckzuschuss analog zum 1. Kindergartenjahr) in Höhe von 80 Mio € für 2026 und zusätzlich 20 Mio € ab 2027 unter Budgetvorbehalt).
- Chancenbonus und datenbasierte Schulentwicklung: zusätzliche Ressourcen für Schulen mit größeren, sozialen Herausforderungen (20 Mio € 2025; 65 Mio € 2026; zusätzliche 20 Mio € ab 2027 unter Budgetvorbehalt)
- Inklusion: Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein 11. und 12. Schuljahr und Anhebung der Deckelung für den Sonderpädagogischen Förderbedarf (25 Mio € ab 2027 unter Budgetvorbehalt)
Kapitel: Wirtschaft und Infrastruktur (ab Seite 24)
Förderungen/Strukturen
- Neu beschlossene Förderungen des Bundes werden grundsätzlich mit einer zielführenden Dauer befristet eingeführt. Vor Ablauf dieses Zeitraums werden Förderungen auf ihre Wirkungsorientierung und Kosteneffizienz hin evaluiert und gegebenenfalls verlängert.
- Bestehende Förderungen werden sukzessive einer Evaluierung hinsichtlich Wirkungsorientierung und Treffsicherheit unterzogen.
- Weiterentwicklung des Berichtswesens (insbesondere Förderbericht des Bundes & Transparenzdatenbank)
Kapitel: Inflationsbekämpfung und Wohnen (ab Seite 58)
Leistbares Wohnen
- Effizientes und nachhaltiges Bauen durch eine Evaluierung mit dem Ziel einer Reduktion von kostentreibenden Anforderungen ermöglichen, um Wohnkosten zu reduzieren.
- Vorschriften und Regelungen für das Bauen und Sanieren einer Kosten-Nutzen-Analyse im Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern vereinfachen.
- Baustandards durchforsten im Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern, Technikerinnen und Technikern und den Ländern mit dem Ziel einer Vereinfachung unter gleichzeitiger Beibehaltung der Schutzstandards. Prüfung der besseren gewerblichen Nutzung von historischen Gebäuden.
- Gesetzlich verankerte, praxisnahe und wirtschaftliche Klarstellung der Begriffe “Regeln der Technik” und ”Stand der Technik” und ihrem Zusammenhang.
Rechtssicherheit
- Konsumentenschutz soll im Gleichklang mit europäischem Recht, ohne unnötige Bürokratie und durch Förderung des fairen Wettbewerbs und fairer Geschäftspraktiken, günstige Rechtsdurchsetzung und größtmögliche Transparenz erfolgen.
- Rasche und genaue Umsetzung von EU-Richtlinien.
Kapitel: Sicherheit (ab Seite 70)
Weiterer Ausbau der regionalen Polizeiinspektionen – Fortführung der Infrastrukturoffensive
Vereins- und Versammlungswesen – Vereinsstatuten werden durch Schaffung eines digitalen Vereinsregisters leichter zugänglich gemacht.
Kapitel: Gesundheit, Pflege, Soziales & Arbeit (ab Seite 95)
Arbeitsmarkt
Verbesserung und Vereinfachungen der Schnittstellen zu anderen Politikfeldern:
- Schnittstelle Arbeitslosengeld/Krankengeld (Arbeitsfähigkeit)
- Schnittstelle AMS/Sozialministeriumservice (SMS)
Ausreichende Finanzierung des AMS sicherstellen (Förderbudget und personelle Ressourcen).
Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt.
Geringfügiger Zuverdienst: Neu-Aufnahme geringfügiger Beschäftigung – befristet auf sechs Monate für Langzeitarbeitslose – Ausnahmeregelungen für ältere Langzeitarbeitslose.
Kosten durch Aufstocken von Teilzeit auf Vollzeit – starre Einkommensgrenzen bei Sozialleistungen prüfen.
Geringfügige Beschäftigung weiterentwickeln – Effekte der geringfügigen Beschäftigung – Einfrieren der Höhe.
Sozialhilfe NEU
- Leistungsniveau: Tagsatz für arbeitsfähige Personen, die eine „Integrationsbeihilfe“ beziehen (z.B. in Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes [DLU]).
- Bei den Ländern verbleibt die Zuständigkeit für nicht arbeitsfähige Personen (sowie für Sonderbedarfe etc.).
- Verfassungskonforme Anrechnung der Familienbeihilfe.
- One-Stop-Shop zur Prüfung der Einkommenssituation.
Rehabilitationsgeld/Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension/Altersteilzeit
- Reform von Reha-Geld, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
- Generell flexiblere Möglichkeiten der Beurteilung (Zwischenstufen; Teilarbeitsfähigkeit) der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen – AMS als zentrale Stelle für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und Arbeitsmarktwiedereinstieg.
Generationengerechtes Zusammenleben
Barrierefreiheit im Wohnbau und im öffentlichen Raum und Projekte zu gemeinsamem Wohnen bundesweit fördern, inklusive altenfreundliche, klimafitte Städte (Sitzgelegenheiten, Toiletten, Ampelschaltungen, abgesenkte Gehsteige, Verkehrsberuhigung, Schattenbäume). Als Maßnahmen gegen körperliche und psychische Gewalt sind eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung sowie der Ausbau von Prävention und Betreuung notwendig.
Anerkennung von Arbeit in den Tagesstrukturen für Menschen mit Behinderungen
Lohn statt Taschengeld:
- Evaluierung und Begleitung von bestehenden Pilotprojekten.
- Regulatory Sandboxes zur Vermeidung von Negativanreizen (mögl. eigene gesetzliche Regelung).
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen insbesondere im Alter.
- Anerkennung von Arbeit – Forcierung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
- Möglichkeit der Teilerwerbstätigkeit prüfen (Berücksichtigung chronischer Krankheiten).
One-Stop-Shop
- Eine Anlaufstelle für Bundesbeihilfen.
- One-Stop-Shop Begutachtungen.
- Eine Stelle für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
- Überprüfung und Verbesserung der Schnittstellen zum Arbeitsmarkt und zur Krankenversicherung zu chronischen Erkrankungen.
Gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
Weiterentwicklung der persönlichen Assistenz mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Systems:
- Rechtliche Absicherung für persönliche Assistentinnen und Assistenten.
- Klärung von Qualifikation und Berufsbild.
- Bundeseinheitliche Definition,
- Klare Kompetenzen und Rechte/Pflichten.
- Rechtlichte Vereinheitlichung von Arbeits- und Freizeitassistenz.
- Eine Anlaufstelle für persönliche Assistenz (Arbeitsassistenz und Assistenz in der Freizeit).
Bessere Integration in den Arbeitsmarkt:
- Fortführung der Arbeitsfähigkeit bis 25 – Verbesserung der Schnittstellen und Weiterentwicklung Jugendcoaching.
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst verstärken.
- Kooperationen für Ausbildung von Menschen mit Behinderungen forcieren.
- Unternehmensdialoge als Best Practice fördern.
- Ausgleichstaxfonds.
- Evaluierung Ausgleichstaxfonds und Anreizsystematik verbessern.
Bündelung der finanziellen Mittel
Überprüfung und Weiterentwicklung von bestehenden Fonds in Hinblick auf effiziente Verwendung der Mittel und weiteren Dotierung.
Barrierefreiheit ausbauen
Datenerhebungen und Evaluierung der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen sowie verstärkter Einsatz zur Umsetzung:
- Datenerhebung über Menschen mit Behinderungen vorantreiben (Erhebung Lebensumstände, Sozioökonomie u.a.), um bessere politische Ableitungen zu ermöglichen.
- Bauliche und digitale Barrierefreiheit.
- Kennzeichnung von Barrierefreiheit auf Webseiten.
- Gebärdensprachdolmetsch in Arztpraxen.
Forcierte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
- Deinstitutionalisierung von Wohnformen.
Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen rasch verbessern
Kinderbildung und Kinderbetreuung Qualitäts- und Ausbauoffensive
Für eine Qualitäts- und Ausbau-Offensive im Bereich der Elementarpädagogik (Kinderbildung- und -betreuung) stellt der Bund ab 2026 ein zusätzliches Ressourcenpaket zur Verfügung. Dieses ist gekoppelt an hohe bundesweite Qualitätsstandards (mit Übergangsfristen), einen Stufenplan zur schrittweisen Senkung der Gruppengrößen und einen Stufenplan zur schrittweisen Umsetzung hin zu einer Garantie auf Vermittlung eines ganztägigen und ganzjährigen Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes.
Kinderrechte
Prüfung und weitere Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses und Implementierung von Maßnahmen auf Ebene der Gesetzgebung, Nichtdiskriminierung, des familiären Umfelds und alternative Betreuung; Kinder mit Behinderungen, Kindergesundheit und Asylsuchende, Flüchtlingskinder und Kinder mit Migrationshintergrund.
Gesundheit und Pflege
- Versorgungszentren/-netzwerke für chronische Krankheiten sowie psychosoziale Versorgung bedarfsorientiert ausbauen (z.B.: Diabeteszentren).
- Weiterer Ausbau von Expertisezentren für seltene Erkrankungen (z.B.: Ausbau von Versorgungsstrukturen für ME/CFS basierend auf den NAP für PAIS) und enge Zusammenarbeit mit europäischen Referenzzentren sowie Beschleunigung der Designationsprozesse der ERNS.
- Ausbau des Versorgungsangebotes für psychische Gesundheit.
- Vor-Ort-Versorgung für nicht-mobile Patientengruppen sicherstellen (Reduktion der Fahrten).
- Heilbehelfe/Hilfsmittel: Sicherstellung einer zentralen Antrags/Abwicklungsstelle (z.B. ÖGK).
- Eine Begutachtungsstelle für Leistungsansprüche (AMS, SMS, PVA, SVS, AUVA).
- Schnittstelle Langzeitpflege und stationäre Versorgung verbessern (Entlassungsmanagement) – Verbesserung der Nachbetreuung bei Rehabilitationsaufenthalten
Pflegefonds und Pflegegeld:
- Evaluierung, insbesondere der Mittelverwendung (Erstellung einer strukturierten Haushaltsanalyse – spending review).
- Darauf aufbauende Weiterentwicklung.
Kapitel: Frauen, Staat, Gesellschaft, Internationales und EU (ab Seite 117)
Grund- und Menschenrechte
- Aktionsplan Menschenrechte wiederbeleben
Justizreform
Sicherstellung ausreichender, effektiver und umfassender Erwachsenenschutzvertretung vor allem bei unterstützter Entscheidungsfindung.
Gesamtreform ORF
Die öffentlich-rechtlichen Elemente im ORF sollen in allen Angeboten gestärkt werden.
Kapitel: Frauen (ab Seite 133)
Gewaltschutz
Es wird ein besonderer Fokus auf den Gewaltschutz bei älteren Frauen (z.B. Demenz) und Frauen mit Behinderung gelegt.
Kapitel: Regionen, Mobilität, Klima, Landwirtschaft, Sport (ab Seite 139)
Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Investition in die Zukunft Österreichs, um einen starken Wirtschaftsstandort, sichere Verkehrsverbindungen und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Bei der Planung und der Umsetzung von Maßnahmen soll eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und der Bevölkerung erfolgen.
Finanzausgleich und Aufgabenreform – Prozessplan: Aufgabenreform und Weiterentwicklung des österreichischen Finanzausgleichs
Es wird eine Reformgruppe – bestehend aus Bund, Ländern, Städten und Gemeinden – unter Beiziehung von weiteren Stakeholdern ins Leben gerufen, um den nächsten Finanzausgleich vorzubereiten. Damit erfolgt der Startschuss für die Aufgabenreform und Weiterentwicklung. Zentrales Ziel des Prozesses ist eine Weiterentwicklung der Aufgabenorientierung.
Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften klarer definieren, um einen fairen und transparenten Finanzausgleich zu entwickeln. Als Pilotprojekt klare Aufgabendefinition betreffend Schulerhalter im Bereich Pflichtschulen.
Schlüsselmaßnahmen bei dem Prozess – Partizipation: Frühzeitige und umfassende Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure.
Klimapolitik
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer sozial ausgewogenen und umfassenden Klimaschutzpolitik im Sinne der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele und sorgt dafür, dass diese konsequent im Regierungshandeln Berücksichtigung finden.
Sport
Rolle der Verbände weg vom Fördernehmer hin zum Leistungserbringer: Entwicklung der Sportförderung in Richtung Leistungsvereinbarungen, Initiierung eines Pilotprojekts.
Projekte zur Integration durch Sport, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport und Inklusionsprojekte müssen ausgebaut werden.
Intensivierung und Förderung des Behindertensports
- Es ist unerlässlich, Strukturen für den Behindertensport zu stärken, mit dem klaren Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen nachhaltig in Bewegung zu bringen, im Breiten- wie im Spitzensport.
- Förderung der Installierung von Bewegungs- und Informations-Coaches, um Menschen mit Behinderung nachhaltig für ein bewegtes Leben zu aktivieren.
- Vermehrte Einbindung bzw. Berücksichtigung in Angebote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, als Beispiel: Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (Heeressport, Finanzministerium), auch für die im Blinden- und Sehbehinderten-Spitzensport notwendigen Guides.
- Prüfung einer Schaffung von Behindertensport-Kompetenzzentren zur Sensibilisierung von Menschen mit Behinderung für Bewegung und Sport.
- Intensivierung und Förderung der Inklusion des Behindertensports in den Regelsport, insbesondere im Bereich Spitzensport.
Ausbau der Sportinfrastruktur
Prüfung eines nationalen Sportinfrastrukturkonzepts für professionelle Rahmenbedingungen des österreichischen Sports. Ein Plan zur Errichtung und Sanierung neuer sowie bestehender Sportstätten unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und Maßnahmen der Energieeffizienz bzw. -optimierung für Bau und Betrieb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden erarbeitet.
Kapitel: Mobilität & Verkehr (ab Seite 165)
Barrierefreiheit
Infrastruktur soll senioren- und familiengerecht sowie für Menschen mit besonderen Bedürfnissen geplant werden.
Schaffung einer nationalen Buchungsplattform: Die Entwicklung von ONE Mobility soll beschleunigt werden, um österreichweit unternehmensübergreifende und diskriminierungsfreie Vertriebslösungen für den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen. Die Bundesregierung setzt sich engagiert dafür ein, den Standard des Open Sales and Distribution Model (OSDM) rasch abzuschließen. Dieses Vorhaben soll die Buchungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der Europäischen Union erheblich verbessern.
Beibehaltung und Weiterentwicklung eines leistbaren Klimatickets.
Passagierrechte sichern: für Bahn-, Bus-, Schiffs-, Flug- und innerstädtischen Verkehr sollen Passagierrechte abgesichert und Lücken geschlossen werden.
Schaffung guter Rahmenbedingungen, um den Gemeinden und Bundesländern einen raschen und attraktiven Ausbau des Mikro-ÖVs zu ermöglichen
Kapitel: Bildung, Innovation und Zukunft (ab Seite 175)
Alle bundesgesetzlich eingerichteten Registerdaten (mit Ausnahme der nationalen Sicherheit) werden vollständig bis zum 1. Juli 2026 an das Austrian Micro Data Center angebunden.
ID Austria ausbauen
- Bis 2030 soll jede Person in Österreich eine ID Austria besitzen und damit alle Amtswege online erledigen können.
- Die ID Austria wird bereits bei der Geburt ausgestellt. Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter können dadurch digitale Amtswege vollziehen.
- Jede und jeder soll niederschwellig einen Zugang zur ID Austria erhalten, hierfür sind zusätzliche Registrierungsstellen (z.B. Körperschaften öffentlichen Rechts) zu schaffen und der Zugang für EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich analog zum Zugang für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu gestalten.
- Services werden durch die ID Austria künftig proaktiv digital angeboten.
Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger
- Nach Vorbild des Unternehmensserviceportals soll für alle Behördenwege von Vereinen das Modell eines One-Stop-Shop etabliert werden (Vereinsmeldung, Meldung Vorstandsmitglieder, Förderungen beantragen, Veranstaltungsanmeldungen)
- Bürgerinnen und Bürgern soll ein kostenloser Zugang zu grundlegenden Informationen des Grundbuchs ermöglicht werden.
Zugangsmöglichkeiten ausbauen, Chancen sichern und Wahlfreiheit für analoge Lösungen sichern
- In Ergänzung zu digitalen Angeboten braucht es einen einfachen, barrierefreien, inklusiven und diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Angeboten des öffentlichen Lebens, um eine Teilhabe und ein analoges Leben für alle Menschen, die in Österreich leben, zu ermöglichen.
- Wir bekennen uns zur digitalen Inklusion aller Bezugsgruppen.
- Wir setzen unter anderem die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen ganzheitlich um und bauen Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen aus: Förderung von Web Accessibility, mehr Angebote für Menschen in Einfacher Sprache.
Bildung – Elementarpädagogik
Qualitäts- und Ausbauoffensive
- Für eine Qualitäts- und Ausbau-Offensive im Bereich der Elementarpädagogik (Kinderbildung- und -betreuung) stellt der Bund ab 2026 ein zusätzliches Ressourcenpaket zur Verfügung. Dieses ist gekoppelt an hohe bundesweite Qualitätsstandards (mit Übergangsfristen), einen Stufenplan zur schrittweisen Senkung der Gruppengrößen und einen Stufenplan zur schrittweisen Umsetzung hin zu einer Garantie auf Vermittlung eines ganztägigen und ganzjährigen Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes.
- Die Qualitätsstandards und Stufenpläne werden rechtlich verbindlich festgehalten.
- Um diese Ziele zu erreichen, können die Bundesländer sowie der Gemeinde- und Städtebund die Mittel je nach Ausgangslage vorrangig in den Ausbau des Angebots sowie in die laufende Finanzierung des bestehenden Angebots und/oder in die Bildungsqualität sowie in Maßnahmen zur Behebung des pädagogischen Fachkräftemangels investieren. Das elementarpädagogische Angebot, das neben Kindergärten auch die Kleinkindbetreuung, Tageseltern, Betriebskindergärten/Betriebstageseltern und andere Betreuungsformen umfasst, ist dabei ganzheitlich im Sinne der Bedürfnisse der Kinder und Eltern weiterzuentwickeln.
Ausbildungs- und Joboffensive
- Überarbeitung des Curriculums (Fokus auf Sprachförderung, Inklusion, Elternarbeit sowie Werte- und Demokratiebildung)
Chancengerechtigkeit steigern
Aufbauend auf internationalen Erfahrungen zur Schulstandortentwicklung sowie der Evaluierung des Projekts 100 Schulen – 1000 Chancen wird über einen sozialindizierten Chancenbonus eine individuelle Stärkung der Schulen ermöglicht. Zusätzliche Mittel sollen zur schulautonomen Verwendung (z.B. für standortgebundenes psychosoziales Supportpersonal, Lehrkräfte, Lerncoaching, Förderunterricht, Nachhilfe, Schulentwicklung, Fortbildung etc.) herangezogen werden und durch ein laufendes Monitoring begleitet werden.
Schule als sicherer Ort
Etablierung von spezialisierten “Reha-Klassen” (Strukturen für erziehungsschwierige Kinder, Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Diagnosen), die auch standortübergreifend eingerichtet werden.
Inklusion
- Die Sonderschulen und FIDS (Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) werden weiterentwickelt und ergänzt durch ein Angebot, in dem Kinder ohne Behinderung Integrationsklassen besuchen und dort mit beeinträchtigten Kindern gemeinsam lernen.
- Erkenntnisse aus den Modellregionen sollen in ein österreichweites inklusives Bildungssystem einfließen.
- Einführung eines verpflichtenden Moduls der inklusiven Pädagogik im Rahmen des regulären Lehramtsstudiums. Zudem Einführung einer eigenständigen Lehramtsausbildung für Inklusion und Sonderpädagogik.
- Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einführen und entsprechende Lehrpläne entwickeln.
- Schrittweiser Ausbau eines barrierefreien und inklusiven Bildungsangebots in der Sekundarstufe II mit dem Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
- Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs inklusive bedarfsgerechter Ausstattung (genauere Definition der Vorgaben), bis dahin Anhebung der Deckelung für sonderpädagogische Förderung von 2,7 Prozent auf 4,5 Prozent.
- Einführung und Finanzierung von Ganztagsbetreuung an inklusiven Schulen.
- Die Gemeinden aus der Verantwortung entlassen, die Kosten für die Schulassistenz für Schülerinnen und Schüler, die ein Recht auf Schulassistenz haben, zu tragen.
Ausbau der Ganztagsschulen, Gemeinsame Schule
- Ausbau der Ganztagsschulen mit dem Ziel, ausreichend wohnortnahe Angebote zu schaffen. Die Wahlfreiheit der Eltern, ob und welche ganztägige Schulform besucht wird, muss lückenlos gewährleistet sein.
- Schrittweise Umstellung der derzeitigen Finanzierung auf ein neues, transparentes System zur Finanzierung der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen durch den Bund inklusive Aufbau eines modularen Qualifikationsschemas. Schaffung einer entsprechenden Übergangsfinanzierung (Bildungsinvestitionsgesetz) sowie Übergangszeitraum unter Berücksichtigung bestehender Systeme in Ländern und Gemeinden regeln.
- Erleichterung von Modellregionen für die Gemeinsame Schule der 10- bis 12- bzw. 14-Jährigen. Diese Pilotprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden.
Leistung und Talente sollen bei jedem Kind und jeder und jedem Jugendlichen gefördert werden
Ganztägige Begabungsförderung und Lernangebote werden gemeinsam gestärkt (Talentförderung, Förderungsmaßnahmen, Lernangebote und Nachhilfe).
Um die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit unseres Schulsystems für alle Beteiligten zu erhöhen sowie sicherzustellen, dass keine Schülerinnen und Schüler unser Schulsystem verlassen
Lehrpersonal: Attraktivität des Berufs, Ausbildung, Fortbildung
Zügiges Einsetzen einer Gruppe von Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften zur Abgrenzung der unmittelbar erforderlichen gesundheitlichen Aufgaben und Assistenzleistungen zwischen Bildungs- und Gesundheitsbereich auf Grundlage des bestehenden Spendingreviews.
Universitäres Studien- und Organisationsrecht sowie Lehrbetrieb
Ausbau der hybriden Lehre sowie Errichtung einer österreichweiten Plattform für Online-Learning.
Öffentlicher Dienst – Ausbau der Familienfreundlichkeit und der Barrierefreiheit im Sinne der Gleichstellung
Ausbau von betrieblichen Angeboten für Kinderbildung und -betreuung im öffentlichen Dienst.
Für Menschen mit Behinderungen muss der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber sein. Insbesondere die infrastrukturelle Barrierefreiheit muss dafür weiter ausgebaut werden.
Effiziente Verwaltung durch modernes, sicheres und datenschutzkonformes Datenmanagement:
- Fertigstellung eines Register- und Systemverbunds zur Erleichterung von Abfragen und Verbesserung der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK), was zu weniger Aufwand und mehr Transparenz aus Bürgerinnen- und Bürgersicht führt.
- Vollständige Befüllung der Transparenzdatenbank des Bundes (Transparenzportal) nach aktuellen Anforderungen.
Verwaltung für alle:
Bürgerinnen- und Bürgernähe:
- Zugang zur Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger auch abseits des elektronischen Bereichs sicherstellen.
- Barrierefreier, inklusiver und einfacher Zugang zur Verwaltung.
- Ausbau der Serviceangebote (vor Ort, Plattformen).
- Diskriminierungsfreier Zugang zu Auslobungen mit befristeter Antragstellung (online/offline, first come, first serve).
Denkmalschutz und Baukultur sichern und in der Bevölkerung verankern
- Modernes Verständnis von Denkmalschutz, das auch Interessierten aus der Bevölkerung auf Augenhöhe begegnet.
- Evaluierung Denkmalschutzgesetz.
Zum Vergleich
Hier können Sie Regierungsprogramme der letzten Regierungen nachlesen.