Was wurde aus dem Arbeitsübereinkommen ?

Im Jahr 1996 wurde ein Arbeitsübereinkommen der neuen Wr. Landesregierung beschlossen (Auszüge davon weiter unten).

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

Wir bringen in dieser Ausgabe eine Bestandsaufnahme, was von den Vorhaben im 1996 verwirklicht wurde und welche Punkte offen blieben.

„Dem … Verlangen, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden, muß entsprochen werden. Durch ein breit gestreutes Angebot an privater Hauskrankenpflege, Sozialdiensten,…“

Die Angebote wurden de facto nicht ausgebaut. Nicht umgesetzt.

„Wir bekennen uns zum Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben …“ Die Rahmenbedingungen dafür wurden entweder gar nicht oder nur teilweise geschaffen. Nicht umgesetzt.

Bei den „diversen Beiräten und Interessensvertretungen muß der Vorsitzende aus dem Kreis der Betroffenen kommen.“ Wurde im letzten Jahr umgesetzt.

„Der Kontaktbesuchsdienst ist neu zu organisieren“. Nicht umgesetzt.

„Bürokratie muß (bei den Sozialdiensten) auf ein Mindestmaß beschränkt werden“. Nicht umgesetzt.

„Schaffung eines Heimhilfegesetzes.“ Wurde umgesetzt.

„Ein Pflegeeinrichtungsgesetz ist zu beschließen“. Nicht umgesetzt.

„Priorität hat … die Schaffung von betreuten Wohnplätzen für Pflegebedürftige“. Nicht umgesetzt.

… „die Umwandlung der großen … Pflegeheime in kleinere familien- und wohnähnliche Strukturen“ nur ganz bescheidene Ansätze, teilweise umgesetzt.

„Tagespflege und Kurzzeitpflege müssen ausgebaut werden.“ Nicht umgesetzt.

„Ämter und Behörden, … Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Wohnungen und Betriebe sind für Behinderte zugänglich zu machen.“ Siehe auch Beitrag zur Bauordnung. Die meisten Access-Points sowie der neue City-Terminal sind nicht zugänglich. Nicht umgesetzt.

… „Straßenraum (Gehsteigabrundungen) … sind für Behinderte zugänglich zu machen.“ Es mangelt an der Kontrolle und an einem flächendeckenden und intelligenten Programm. Wurde umgesetzt.

Blindenampeln: äußerst selten anzutreffen, am Abend Abschaltungen, ein flächendeckendes Programm fehlt. Nicht umgesetzt.

„Der Magistrat muß … seine Einstellungsverpflichtung für Behinderte erfüllen.“ Wien bildet bei den Bundesländern neben Niederösterrreich nach wie vor das Schlußlicht, was die Erfüllung dieses Gesetzes betrifft. Nicht umgesetzt.

Die Integration in den Schulen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Derzeit kann aber nicht abgeschätzt werden, wie sich die Situation weiterentwickelt wegen der geplanten Sparmaßnahmen des Bildungsbereiches. Wurde umgesetzt.

Im öffentlichen Personennahverkehr hat sich vieles verändert. Die Niederflurbusse der Wr. Linien wurden mit Rampen ausgerüstet. Auch die Wr. Lokalbahnen und Dr. Richard betreiben
solche Busse. Fast alle U-Bahn Stationen besitzen Lifte, allerdings sind deren Druckknöpfe zu hoch angebracht. Die Mehrzahl der U-Bahn Stationen wurden mit einem Blindenleitliniensystem ausgestattet. Die U-Bahn hat noch immer keine Spaltüberbrückung.

Es werden aber noch immer Verkehrsmittel angeschafft, die nicht barrierefrei sind (Beispiel: Straßenbahnen der Wr. Lokalbahnen). Die Beförderungsrichtlinien der Wr. Linien schreiben für RollstuhlfahrerInnen noch immer verpflichtend die Mitnahme einer Begleitperson vor. Mehrheitlich umgesetzt.

Die Stadt hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um das Chaos nach dem Zusammenbruch der Firma Haas in dieser Zeit halbwegs in den Griff zu bekommen. Es wurde eine KundInneninformation gestartet, damit diese ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Noch immer sind vertragswidrige Fahrzeuge im Einsatz und die Firmen sind teilweise nicht zu den vorgeschriebenen Zeiten erreichbar.

Das Arbeitsübereinkommen der neuen Wiener Landesregierung (1996)

Am 13. Oktober 1996 wurde in Wien gewählt. Nach wochenlangen Koalitionsverhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP auf die Bildung einer neuen Landesregierung. Hier auszugsweise das Arbeitsübereinkommen. Wir müssen in Zukunft darauf aufpassen, daß dies nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern daß auch Taten folgen.

Leben in Würde sicherstellen
Dem verbreiteten Verlangen, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden, muß entsprochen werden. Durch ein breit gestreutes Angebot an privater Hauskrankenpflege, Sozialdiensten, …

Wir bekennen uns zum Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben und Integration in die Gesellschaft.

Vorhaben:

  • Die diversen Beiräte und Interessensvertretungen im sozialen Bereich sind aufzuwerten. Die/der Vorsitzende muß aus dem Kreis der Betroffenen kommen.
  • Der Kontaktbesuchsdienst ist neu zu organisieren, um den ursprünglichen Zielen zu entsprechen. Dafür ist binnen eines Jahres ein Entwicklungskonzept vorzulegen, das sowohl kommunale als auch private Einrichtungen umfaßt.
  • Jene Vereine, die Sozialdienste anbieten, sind die wichtigste Drehscheibe zwischen Patient und Leistung; Bürokratie muß auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Aufwertung des Dachverbandes Wiener Sozial- und Pflegedienste. Das bestehende System ist nach den Prinzipien der Qualitätssicherung, Leistungsstandards und Kundenorientiertheit zu durchforsten.
  • Schaffung eines Heimhilfegesetzes (Berufsbild, Ausbildung, Anstellungserfordernisse, Qualitätssicherung).
  • Ein Pflegeeinrichtungsgesetz ist zu beschließen (regelt räumliche und personelle Ausstattung, Qualitätsstandards, etc.).
  • Priorität hat vor allem die Schaffung von betreuten Wohnplätzen für Pflegebedürftige, die Errichtung bezirksnaher Geriatriezentren, die Umwandlung der großen städtischen Pflegeheime in kleinere familien- und wohnähnliche Strukturen; Qualitätssicherung für Bewohner der Großpflegeheime ist unumgänglich notwendig.
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege müssen ausgebaut werden, damit pflegende Angehörige entlastet werden können.
  • Öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und Behörden, Straßenraum (Gehsteigab-rundungen), Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Wohnungen und Betriebe sind für Behinderte zugänglich zu machen.
  • Der Magistrat der Stadt Wien muß sich seiner Vorbildwirkung bewußt sein und seine Einstellungsverpflichtung für Behinderte erfüllen.

Neue Wege in der Wiener Verkehrspolitik
„Mobilität“ ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Verkehrspolitik muß sich daher an einem sinnvollen und sozial ausgeglichenen Miteinander der Fortbewegungsmöglichkeiten orientieren.

Vorrang für den öffentlichen Verkehr
Im Sinne der besonderen Verantwortung für die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, FußgängerInnen, Kinder sowie älteren und behinderten Menschen kommt dem Abbau von Barrieren erhöhte Bedeutung zu. Behindertengerechte Niederflurstraßenbahnen und stufenlos betretbare Gelenkbusse, Gehsteigabschrägungen und etappenweise Erleichterung des Zuganges zu öffentlichen Gebäuden sind deshalb wichtige verkehrspolitische Anliegen.

Behindertenintegration
Für behinderte Menschen müssen weiterhin geeignete Wohnformen geschaffen werden, die auch wesentlich zur Integration Behinderter beitragen. Ebenso wird die Übersiedlung geistig behinderter Menschen aus Anstalten in ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnformen fortzusetzen sein.

Bildung: Chancen für Wiens junge Generation

  • Dem Anliegen der Integration behinderter Kinder wurde durch die 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle für den Volksschulbereich bereits entsprochen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind diese Maßnahmen auch im „Sekundar-I-Bereich“ (AHS-Unterstufenbereich, Hauptschule) fortzusetzen.

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