Bildungsministerin Schmied ist ganz und gar für die UN-Konvention, gelesen hat sie diese aber offenbar nicht.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung kommt ohne Konjunktiv aus. Kein Wunder, sie wurde ja auch nicht in Österreich geschrieben.
Das 2006 von den Vereinten Nationen beschlossene Regelwerk gilt nicht zu Unrecht als echter Meilenstein; nie zuvor wurde so klar und umfassend beschrieben, wie die Rahmenbedingungen, unter denen Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft leben, zu sein haben.
Haben! Nicht sollen. Nicht hätten, kein Vielleicht, kein Ungefähr, kein „wenn’s leicht geht“.
Kinder mit Behinderungen sind – so die Konvention – in Ländern, die sie ratifiziert haben, in inklusiven Schulen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern zu unterrichten. Ministerin Schmied weiß auch schon, wie das geht.
Wir behalten erst mal unsere segregierenden Sonderschulen, das sei kein Widerspruch. Inklusion sei – nimmt Schmied all ihren Mut zusammen – immerhin irgendwann „vorstellbar“. Hat sie, hat keine ihrer Mitarbeiterinnen den UN-Text je gelesen? Hat ihr, hat ihren Mitarbeiterinnen schon jemand gesagt, dass eine ratifizierte Konvention zugleich geltendes österreichisches Recht ist?
Österreich hat ratifiziert
Rasch, einstimmig und ohne umfassende politische Diskussion. Genau da liegt wohl das Problem. Egal ob europäische Gleichstellungs- oder weltweite Behindertenrechte, Österreich ist beim Unterschreiben immer vorn dabei, mimt den sauberen Musterschüler. Dass man sich vor dem Sauber-Dastehen bisweilen waschen und nass machen muss, daran denken heimische Polit-Schmiede eher ungern.
Schon beim vergleichsweise einfachen Abbau baulicher Barrieren in Schulen war Schmied voll dafür und strich postwendend das nötige Geld. Selbst schuld, wer hoffte, beim Abbau von Barrieren im Kopf werde es besser gehen!
Ein wenig Hoffnung macht, dass die UNO ihre Pappenheimer kennt und darob ein strenges Berichtswesen von den Mitgliedern fordert. Und – o Wunder – der heimische Monitoring-Ausschuss befand ganz unösterreichisch klar: Sonderschulen sind in der Konvention nicht vorgesehen.
In einem weiteren zentralen Punkt könnte der Ausschuss ebenso klar den Finger in eine offene Wunde legen, spart Österreich doch bislang auch die „Leicht Lesen“-Fassung der Konvention ein. Ein für Menschen mit Lernschwierigkeiten wichtiges Mittel, um die eigenen Rechte überhaupt einmal kennen zu lernen. Auch sie ist im UN-Regelwerk ausdrücklich gefordert.
Aber in gewissem Sinn ist die heimische Vorgangsweise hier auch wieder konsequent. Wenn wir „Behinderte“ ohnehin auch künftig ausgrenzen, macht das Wissen über zustehende Rechte doch bloß Kopfweh!