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WCAG: Entweder überarbeiten oder scheitern

Hinter dem Kürzel WCAG verbergen sich die Web Content Accessibility Guidelines - also Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Der derzeitige Entwurf - WCAG 2.0 - muss dringend überarbeitet werden, um wirklich eine Verbesserung darzustellen.

Im Jahr 1999 wurden die WCAG 1.0 herausgegeben und haben so erstmals einen international gültigen Leitfaden für die Erstellung von barrierefreien Internetseiten dargestellt. Der Erfolg war durchschlagend und in vielen Ländern mit Gleichstellungsgesetzgebung wurden diese Richtlinien Grundlage für die Beurteilung, ob eine Seite barrierefrei und dadurch auch diskriminierungsfrei benützbar ist oder nicht.

Im Laufe der Jahre entstand auf Grund der technischen Weiterentwicklung der Bedarf diese Richtlinien zu überarbeiten. Aus den WCAG 1.0 sollen die WCAG 2.0 werden. Doch die Erarbeitung verlief schleppend und zog sich über mehrere Jahre. Nun liegt ein Ergebnis vor, das teilweise massiven Widerstand hervorruft, wie der neue und hervorragend ausgeführt accessCast der Aktion Mensch vom 1. Juni 2006 berichtet.

Kontroverse Diskussionen in der Szene

Der accessCast berichtet ausführlich über die einzelnen Kritikpunkte an dem Entwurf der WCAG 2.0. Beispielsweise werden fast nur noch technische Zugangsprobleme berücksichtigt und keine inhaltlichen Barrieren, wie sie für Menschen mit Lernbehinderungen bestehen.

Kritik am Entwurf der WCAG 2.0
SprecherIn: accessCast/Aktion Mensch
Audioquelle: Aktion Mensch

Dass der am 27. April 2006 als sogenannter ‚Last Call‘ vorgestellte Entwurf der WCAG 2.0 für kontroverse Diskussionen in der Szene sorgen würde war eigentlich zu erwarten. Dass die Kontroversen aber so heftig würden, das haben selbst Insider nicht vorhersehen können.

Vielleicht war auch einfach nur die Erwartungshaltung zu groß, dass nach nun sechs Jahren Entwicklungszeit endlich eine brauchbare Fassung vorgelegt würde. Eine Richtlinie, die das Thema für die nächsten Jahre wetterfest macht und Webdesignern hilft, moderne Webinhalte zugänglich zu gestalten. So zumindest waren die Hoffnungen.

Nichts von dem scheint der Fall zu sein, wenn man den Äußerungen verschiedener Experten glauben mag, die sich teilweise sehr vehement in ihren Weblogs geäußert haben.

Erschreckend ist auch der Umfang der neuen Richtlinie. „Während die WCAG 1 gerade mal 28 Seiten brauchten, um zu beschreiben, wie man Barrieren vermeidet, ist das Regelwerk nun auf über 400 Seiten angewachsen“, ist dem accessCast zu entnehmen.

Wie geht es weiter?

Der Umfang und der Inhalt der WCAG 2.0 eignen sich nicht um in die nationalen Gleichstellungsgesetzgebung aufgenommen zu werden. Behinderte Menschen und deren Interessensvertretungen müssen sich verstärkt in dem Prozess der Überarbeitung der WCAG einbringen.

Wenn der Entwurf der WCAG 2.0 wirklich so kommen sollte, wäre der Schaden enorm.

WCAG: bedeutungsloses Schattendasein?

Es ist abzusehen, dass im Rahmen der nationalen Gleichstellungsgesetzgebung dieses unfertige und mangelhafte Werk nicht berücksichtigt würde. Die Gefahr wäre daher sehr groß, dass in verschiedenen Ländern unterschiedliche Normen für barrierefreies Webdesign entstehen würden. Dieser Trend ist zwar nicht neu, würde sich aber höchstwahrscheinlich massiv verstärken.

Entweder wird der Entwurf zur WCAG grundlegend überarbeitet oder die Richtlinien werden ein bedeutungsloses Schattendasein führen.

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