Web-Kampagne gegen Schadenersatzklagen ist online

Aktion Leben lädt herzlich dazu ein, sich auf www.contra-schadenersatz.at für eine Änderung des Schadenersatzs-Rechtes und für mehr Unterstützung von behinderten Kindern und deren Eltern stark zu machen.

Homepage contra Schadenersatz
Aktion Leben

www.contra-schadenersatz.at fordert zweierlei: Nein zum Schadenersatz wegen der Geburt eines behinderten Kindes. Ja zu vielfältigen Unterstützungen für alle behinderte Kinder und deren Eltern. Interessierte finden auf der Homepage:

  1. Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Privatpersonen, warum sie eine Änderung des Schadenersatzrechts ausdrücklich begrüßen
  2. Den vorliegenden Gesetzesvorschlag zur Änderung des Schadenersatzrechtes von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
  3. Vorschläge für sozialrechtliche Verbesserung für alle behinderten Kinder und ihre Eltern
  4. Erfahrungsberichte – von behinderten Menschen, Eltern behinderter Kinder, Müttern, die mit auffälligen Befunden nach Pränataldiagnose konfrontiert waren.
  5. Meinungen von Hebammen, Ärzten, Eltern, behinderten Menschen und vielen mehr zu den OGH-Urteilen, dem Umgang mit Pränataldiagnostik und der Notwendigkeit, die Geburt von Kindern aus dem Schadenersatzrecht zu streichen.

Dr. Gertraude Steindl, Präsidentin der aktion leben, betont: „Aktion Leben möchte auf der Homepage www.contra-schadenersatz.at alle die Kräfte bündeln, die mit dem bestehenden Schadenersatzrecht nicht einverstanden sind. In der derzeitigen Debatte droht verloren zu gehen, worum es wirklich geht.

Unser Anliegen ist, wieder zu mehr Normalität in der Schwangeren-Betreuung zu finden und eine menschengerechte Form der Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern zu etablieren, die nicht über das Schadenersatzrecht abgewickelt werden muss.“

Steindl weiter: „Wir wollen jenen Stimmen Gehör verschaffen – über die hinweg – debattiert wird: Über die Menschen, die Kinder mit Behinderungen haben, die vielfältige Unterstützungen brauchen, und zwar sichere Hilfen, die ihnen zustehen, und nicht solche, die sie erst vor Gericht erstreiten müssen.“

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