Webseiten müssen behindertengerecht sein

Neues US-Gesetz soll in den nächsten Monaten in Kraft treten

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Ein 1998 verabschiedetes US-Gesetz, der „Workforce Investment Act“, könnte Internet-Programmierern in den Vereinigten Staaten künftig einiges an Mehraufwand bringen. Webseiten müssen, wenn das Gesetz in den nächsten Monaten in Kraft tritt, auch von Blinden, Gehörlosen oder anderweitig gehandicapten Menschen zu benutzen sein.

Diese Regelung bezieht sich zunächst nur auf die Webseiten der Regierung. Der Einfluß auf das gesamte Internet ist aber nicht zu unterschätzen. Das Technology Access Advisory Committee, das die Umsetzung des Gesetzes ausarbeiten soll, gibt sich kämpferisch. Die US-Regierung könne durchaus, so die Argumentation des Komitees, außerhalb ihrer eigenen Seiten regelnd in das Internet eingreifen, weil es schließlich erst durch Regierungsinvestitionen entstanden sei. „Außerdem geht es hier um Bürgerrechte“, sagte ein Kommitee-Mitglied.

Ende des Monats soll bekanntgegeben werden, wie behindertengerechte Webseiten auszusehen haben. Vieles, was Webdesignern lieb und teuer ist, wird der Handicap-Kompatibilität zum Opfer fallen: Auf animierte Grafiken, auf dynamische Seiten, sogar auf Tabellen sollen die Internet-Macher tunlichst verzichten, um Spezialprogramme, die Text in Sprache oder Blindenschrift übersetzen, nicht zu verwirren. Außerdem sollen die Seiten auch ohne Maus zu bedienen sein.

Eine eigens entwickelte Software namens Bobby überprüft, wie es mit der Behinderten-Tauglichkeit einer Seite bestellt ist. Unter der Adresse fand Bobby so etwa 13 Stolpersteine, die Behinderten den Eintritt ins virtuelle US-Machtzentrum verwehren.

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