Webseiten österreichischer Behörden noch mit Barrieren

Laut e-Government-Gesetz müssen die Webseiten von österreichischen Behörden seit Jahresbeginn auch für behinderte Menschen zugänglich sein.

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Obwohl für die Vorbereitung vier Jahre Zeit war, haben viele Ministerien, Länder und Städte und vor allem die Gemeinden ihre Seiten nicht entsprechend umprogrammiert, beklagt Eva Papst heute in einem Beitrag der „Presse“ die Situation.

Papst ist eine der Sprecherinnen der Organisation accessible media, einem Netzwerk von Behindertenorganisationen und Internetanbietern, das regelmäßig Internetseiten auf ihre Bedienbarkeit prüft. Auf Bundesebene seien etwa die Seiten des Unterrichts- und des Sozialministeriums gut bedienbar, bei den Ländern die Seiten von Wien und Vorarlberg. Die größten Probleme gebe es aber vor allem bei Städten und Gemeinden. Auch die Seite des Innenministeriums bezeichnet Papst als weitgehend unbedienbar.

Damit eine Homepage barrierefrei ist, muss sie einige technische Anforderungen erfüllen. Ganz wesentlich ist aber, dass sie eine eindeutige und klare Struktur hat und nachvollziehbar zu bedienen ist, betont Eva Papst. Davon würden schließlich auch die nicht-behinderten Benutzer profitieren. Die Behindertenverbände raten übrigens, sich zu beschweren, denn laut dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz drohen den Betreibern von nicht-behindertengerechten Webseiten finanzielle Strafen.

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