Weg mit den Ambulanzgebühren!

Die Aufhebung der Ambulanzgebühr durch den Verfassungsgerichtshofes soll dazu genutzt werden, sich von diesem Vorhaben gänzlich zu verabschieden, erklärt Georg Ziniel, Direktor für Soziales in der AK.

Ambulanz
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Ambulanzgebühren sind Selbstbehalte, die unsozial wären, Rechtsunsicherheit gebracht hätten und die Kranken strafen würden. „Selbstbehalte sind ein untaugliches Mittel zur Bewältigung der Aufgaben in der Gesundheitspolitik“, so Ziniel. Die Regierungsparteien sollen die Ambulanzgebühren ersatzlos entfallen lassen.

AK und ÖGB haben immer die vollständige Rücknahme der Ambulanzgebühren gefordert. Diese Selbstbehalte belasten einseitig kinderreiche Familien, Schwerkranke, chronisch Kranke, ältere Menschen und Behinderte. Dieses Gesetz hätte also nur die Kranken bestraft, sagt Ziniel. Darüber hinaus waren Gesetz und Verordnung zu den Ambulanzgebühren so unbestimmt formuliert, dass dadurch eine wilkürlich und unsichere Rechtslage geschaffen wurde. Kein Arzt, kein Patient wußte, ob er jetzt eine Gebühr zahlen hätte müssen oder nicht.

Der „schludrige Umgang in der Sache“ fand seine Entsprechung in der – wie auch von VfGH bestätigten – mangelhaften Umsetzung. „Die Pannen in der Gesetzgebung sind Konsequenz einer rücksichtslosen Politik“, betont der AK Direktor. Die Arbeitnehmervertretungen haben Selbstbehalte immer abgelehnt. Ziniel fordert die Regierung auf von Korrekturen abzusehen und die Ambulanzgebühren ersatzlos entfallen zu lassen.

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