Weibernetz begrüßt Sexualstrafrechtsnovelle

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßte die Bemühungen in Österreich um eine Sexualstrafrechtsnovelle.

Martina Puschke
kobinet/rba

Martina Puschke vom Weibernetz hatte zuvor das kobinet-Interview mit dem Nationalratsabgeordneten Franz-Joseph Huainigg „Sexualdelikte nicht länger ungleich behandeln“ im Zug auf der Fahrt nach Berlin gelesen.

„Wir beglückwünschen die österreichische Justizministerin für ihr Vorhaben einer Sexualstrafrechtsnovelle. Vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention sind unterschiedliche Strafmaße für widerstandsfähige und widerstandsunfähige Menschen – wie es im deutschen Strafgesetzbuch heißt – nicht mehr zeitgemäß“, sagte die Projektleiterin im Weibernetz dem Berliner kobinet-Korrespondenten.

In Deutschland wurde das Strafmaß in der letzten Reform von 2004 für Vergewaltigung angepasst. „Es besteht jedoch nach wie vor ein geringeres Strafmaß für sexuellen Missbrauch an widerstandsunfähigen Menschen. Für gewaltbetroffene Frauen (und Männer) ist diese unterschiedliche Behandlung nicht nachvollziehbar“, so Martina Puschke. Auch im Lichte der UN-Konvention müsse diese Ungleichbehandlung überprüft werden.

Dabei müsste auch überprüft werden, in welchen Fällen vor Gericht von einer Widerstandsunfähigkeit ausgegangen wird. „Denn die wenigsten Menschen mit Behinderung sind tatsächlich nicht in der Lage, ihren eigenen Willen zu bilden und kundzutun, also vor dem Gesetz widerstandsunfähig zu sein. Wir gehen derzeit davon aus, dass teilweise eine Behinderung mit Widerstandsunfähigkeit gleichgesetzt wird und der Täter infolgedessen mit einer geringeren Strafe davonkommt“, beschreibt Puschke die Erfahrungen im Weibernetz. Das könne jedoch nur eine Rechtstatsachenforschung klären, mit der Urteile der letzten Jahre überprüft würden.

„Frauen mit Behinderung sind besonders häufig von (sexualisierter) Gewalt betroffen (jede zweite bis dritte Frau), wie die jüngste Studie der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt“, hält die Frau aus Kassel fest. „Nur wenige Frauen zeigen die Gewalttat an, häufig aus Sorge vor Mehrfachaussagen oder weil sie befürchten, ihnen wird nicht geglaubt. Diese Sorgen zeigen: Es besteht neben einer erneuten Sexualstrafrechtsreform ein hoher Bedarf an Fortbildungen für Richterinnen und Richter, für Juristinnen und Juristen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen (und Männern) mit Behinderung.“

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