Weidenholzer: Europaparlament beschließt barrierefreies Internet

Die jetzt im EU-Parlament beschlossenen Normen verpflichten die Anbieter im öffentlichen Bereich ihre Webinhalte barrierefrei zu gestalten.

Josef Weidenholzer
SPÖ

„Für 80 Millionen EuropäerInnen bringt die heute beschlossene Richtlinie einen erleichterten Web-Zugang und mehr Teilhabe an der Gesellschaft“, sagt S&D-Vizepräsident, SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer zum heutigen Beschluss im EU-Parlament

Ein Leben ohne Google, Facebook und Youtube sei gerade für die jüngere Generation unvorstellbar, und doch sind viele Websites und mobile Apps für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen schwer oder gar nicht lesbar. Die jetzt im EU-Parlament beschlossenen Normen verpflichten die Anbieter im öffentlichen Bereich ihre Webinhalte barrierefrei zu gestalten. 

„Es hat gedauert, aber wir haben es geschafft. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, dass wirklich jeder das Internet nutzen kann – gerade im öffentlichen Bereich“, sagt Josef Weidenholzer, der die Verhandlungen für die SozialdemokratInnen im Europaparlament führte.

Das Gesetz betrifft Websites öffentlicher Stellen und Verwaltungen wie von Schulen, Krankenhäusern, Polizei und Gerichten, aber auch Universitäten und Büchereien. Die Inhalte müssen für Sehbehinderte und körperlich eingeschränkte Menschen les- bzw. hörbar werden.

Zusätzlich soll gerade im öffentlichen Sektor auf die Verwendung leicht verständlicher Sprache Rücksicht genommen werden. Um niedrige Bildungsschichten und Menschen mit nicht deutscher Muttersprache zu unterstützen.

Der barrierefreie Web-Zugang kann besonders Menschen mit Behinderung und älteren Menschen beschwerliche Behördengänge abnehmen und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das reicht von der Einreichung der Steuererklärung, Anträgen für Beihilfen bis zur Inskription an der Universität.

„Besonders wichtig ist mir die Inklusion der mobilen Apps, denn die Richtlinie muss dem Wandel der Internetnutzung standhalten“, sagt S&D-Vizepräsident Weidenholzer. Bei der Umsetzung der Richtlinie sind die BürgerInnen aktiv gefordert: Über einen „Feedback-Mechanismus“ können Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit gemeldet werden. Die Einhaltung der Vorschriften überprüft zudem eine spezielle Behörde in den einzelnen Mitgliedstaaten.

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