Weihnachtsgeschäft: Nicht markierte Glasflächen gefährden 318.000 sehbeeinträchtigte Menschen

3. Dezember - Int. Tag der Menschen mit Behinderung: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen weist auf "unsichtbare" Barrieren hin

Logo Hilfsgemeinschaft
Hilfsgemeinschaft

Das passiert auch Personen, deren Sehkraft intakt ist: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und plötzlich stößt man unsanft gegen eine Glaswand. Für rund 318.000 sehbeeinträchtigte Menschen in Österreich sind ungekennzeichnete Glasflächen besonders gefährlich.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs weist anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember vor allem Handel und Gastronomie auf die Wichtigkeit von gut markierten transparenten Oberflächen hin: Glasflächen, die mit farblich stark kontrastierenden, durchgehenden horizontalen Streifen gekennzeichnet sind, bewahren vor unliebsame Kollisionen und Verletzungen. Gut sichtbar sind z. B. Farbkombinationen mit Weiß und einer sehr dunklen Farbe.

Richtlinien

Transparente Oberflächen, wie Glastüren oder Glaswände in allgemein zugänglichen Bereichen, müssen laut ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Bauen) optisch erkennbar sein. „Dabei müssen immer auch die Lichtverhältnisse berücksichtigt werden, z. B. ob der Raum hinter der Glasfläche hell erleuchtet oder abgedunkelt ist. Der Kontrast zwischen Markierungen und Hintergrund muss entsprechend hoch sein, damit visuelle Barrierefreiheit gegeben ist“, weiß Daniele Marano.

Der sehbehinderte Experte für Barrierefreiheit hat immer wieder unerwünschten Körperkontakt mit transparenten Oberflächen. „An Glastüren mit einer Rahmenbreite unter 20 cm sind Markierungen jedenfalls anzubringen. Das gilt auch für beidseitig zugängliche Glasflächen, außer sie haben einen kontrastierenden Sockel, der mindestens 30 cm hoch ist. Die Markierung selbst soll mindestens 6 cm hoch sein, einen möglichst gleich hohen Anteil an hellen und dunklen Flächen aufweisen und darf nicht spiegeln. Üblicherweise handelt es sich dabei um durchgehende, horizontale Streifenpaare, die in 90 cm und 150 cm Höhe angebracht sind.“

Kreative Möglichkeiten

Kritiker dieser gut sichtbaren Markierungen führen häufig ins Treffen, dass diese die Ästhetik der Architektur stören würden. „Funktionalität und Sicherheit müssen bei Glasoberflächen Vorrang haben“, fordert Daniele Marano.

Für Unternehmen, die ihr Corporate Design gefährdet sehen, hat er einen konstruktiven Vorschlag: „Es dürfen auch Symbole, wie geometrische Formen, Ziffern oder Buchstaben für kontrastierende Markierungen verwendet werden. Diese sind dann im Bereich zwischen 90 und 130 cm Höhe anzubringen. Geschickte Designer können dafür das Logo oder den Schriftzug eines Unternehmens nutzen oder durch Werbebotschaften Aufmerksamkeit erzeugen.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich