Behinderte Menschen bei der Arbeitssuche

Wegen unzumutbarer Kündigungsbestimmungen sagen einstellungswillige Unternehmer lieber „Nein“, berichtet die Kronen Zeitung.
Der Steuerspezialist der Krone Ombudsman-Redaktion, Günther Havranek, kennt das Problem aus eigener Erfahrung: Auch er wollte als Jungunternehmer einen behinderten Menschen einstellen, überlegte es sich aber, als er sich in das Gesetz vertiefte, berichtet die Tageszeitung.
Viele Unternehmer entscheiden sich lieber, die „Behindertenausgleichstaxe“ in Höhe von 2000 S zu leisten.