Weiterbildung für Barrierefreiheit in Museen

Schellhorn: Barrierefreiheit als universelles Design hilft allen Besucherinnen und Besuchern

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Nur 29 Prozent der Museen in Stadt und Land Salzburg bezeichnen sich als barrierefrei, 13 Prozent bieten zumindest teilweise barrierefreien Zugang. Mehr als die Hälfte der Salzburger Museen (58 Prozent) beurteilt sich selber als nicht barrierefrei.

Aus diesem Grund veranstaltete am 15. Februar 2014 der „Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen“ und das „Referat für Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes“ in der neuen Residenz für Museumsverantwortliche aus Stadt und Land Salzburg eine hochkarätig besetzte Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Barrierefreiheit“.

Kulturreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn betonte bei der Eröffnung der Veranstaltung, dass es bei Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur um eine wichtige Museums-Zielgruppe gehe, sondern Barrierefreiheit in Museen ein gesetzlicher und menschenrechtlicher Auftrag sei.

„Es geht auch nicht nur um den klassischen Rollstuhlfahrer, es geht bei Barrierefreiheit letztlich um ein universelles Design, das niemanden mehr ausschließt und das Leben für alle Besucherinnen und Besucher verbessert“. Es sei erfreulich, dass sich die Salzburger Museumsverantwortlichen einen ganzen Tag so fundiert mit diesem Thema beschäftigen, sagte Schellhorn, der den Veranstaltern sowie allen Teilnehmer/innen und Referent/innen für dieses Engagement dankte.

Dunkelbrille, Taststöcke und Rollstühle

Die Veranstaltung bot den Museumsverantwortlichen die Möglichkeit, direkt mit Betroffenen in Kontakt zu treten, das Salzburg Museum mit Hilfe von Simulations-Dunkelbrillen, Taststöcken und Rollstühlen zu erkunden und dabei mögliche Grenzen zu erfahren. Gleichzeitig wurden Lösungsvorschläge zur Beseitigung einfacher Hürden und langfristige Gestaltungs- und Vermittlungskonzepte erarbeitet sowie kompetente Beratungspartner vermittelt.

Im Anschluss an die Veranstaltung wurde ein detaillierter Fragebogen bzw. Leitfaden zur Gestaltung eines barrierefreien Museums ausgesandt. Die angegebenen barrierefreien Angebote werden dann im Museumsportal veröffentlicht und sollen den Museen im eigenen Interesse als Anreiz zu vorausschauendem Planen und Handeln dienen.

Vielfältige Barrieren in Museen

Menschen mit Behinderungen treffen im Museum auf vielfältige Barrieren:

  • Die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten aus akustischen, sprachlichen und farblichen Gründen oder wegen der Größe
  • Die Erreichbarkeit aufgrund des Fehlens barrierefreier Eingänge.
  • Die Inhaltsvermittlung, weil es für Menschen mit Behinderungen oftmals keine eigene Erzählweise gibt.

Gleichzeitig werden Menschen mit Behinderungen zunehmend als wichtige Zielgruppe im Bildungs- und Kulturbereich erkannt, ihre Bedürfnisse und Wünsche an Museen immer mehr gehört und berücksichtigt.

Zwei gesetzliche Verpflichtungen

Es gibt zwei gesetzliche Verpflichtungen zum Thema Barrierefreiheit (Inklusion). Einerseits ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich durch Gesetze und Vorschriften umzusetzen und andererseits hat das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) das Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen zu ermöglichen.
Die Anforderungen an barrierefreies Bauen sind in eigenen Önormen definiert und zusammengefasst. Bis Ende 2015 gelten noch verschiedene „Zumutbarkeitsgrenzen“, danach gibt es keine mehr.

Alle profitieren von Barrierefreiheit

Während man früher von der „behindertengerechten“ Ausführung eines Produktes oder einer Dienstleistung sprach, oder damit die Zugänglichkeit der baulichen Infrastruktur meinte, so ist es heute üblich, generell von Barrierefreiheit als einem universellen Design zu sprechen. Produkte, Umfelder, Programme, Dienstleistungen, aber auch Hilfsmittel müssen so gestaltet sein, dass sie möglichst alle Menschen, notfalls mit nur wenigen Anpassungen, benutzen können.

Menschen mit und ohne Behinderung profitieren von barrierefreier Gestaltung: Schwer zu öffnende Türen, klein gedruckte Texte, schlecht ausgeleuchtete Räume, fehlende Orientierungshilfen und mangelnde Sitzgelegenheiten sind nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen sondern für alle mit Erschwernissen verbunden. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, aber etwa auch technische Gebrauchsgegenstände und Informationssysteme, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und zu benutzen sind.

Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit nicht nur für behinderte Menschen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben damit nachhaltig verbessert. Diese Schritte zum allgemein angestrebten Ziel der Inklusion wurden bei dieser Veranstaltung in der neuen Residenz deutlich.

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