Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Weiterbildung: Was bringt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz?

Interne Schulung für die BIZEPS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter über das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Im Rahmen einer Betriebsklausur von BIZEPS fand am 29. Juni 2006 eine knapp zweistündige Schulung zum Thema Gleichstellung statt. Martin Ladstätter und DSA Manfred Srb behandelten in ihren Referaten u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Der lange Weg in Richtung Gleichstellung über die Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung, die Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt bis zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und zur Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache.
  • Was besagt das Gleichstellungsgesetz und welche Lücken weist es auf?
  • Für welche Bereiche gilt es und welche sind nicht berücksichtigt?
  • Was muss noch geschehen, damit vor allem die Lücken im Bereich barrierefreies Bauen geschlossen werden?
  • Wie funktioniert ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt, das ja vor einer Klage verpflichtend vorgesehen ist?
  • Was bedeutet es, dass es keinen Rechtsanspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Diskriminierung gibt?

In der abschließenden Fragerund wurde angeregt diskutiert. Trotz spürbarer Ernüchterung waren sich alle einig, dass die Betroffenen nun die vorhandendenen Möglichkeiten nützen müssen, um so Chancen und Lücken des Gesetzes aufzuzeigen und die Gleichstellung behinderter Menschen weiter voranzutreiben.

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