Weiterentwicklung der Sachwalterschaft hin zu unterstützter Entscheidungsfindung

Entschließungsantrag Huainigg/Königsberger-Ludwig: Pilotprojekt zur Neugestaltung der Sachwalterschaft

Parlament
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In einer Stellungnahme von „Netzwerk SelbstvertreterInnen Österreich“ beschreiben Menschen mit intellektueller Behinderung ihre Erfahrungen mit Sachwalterschaft oftmals negativ. Sachwalterschaft wird von vielen Betroffenen als Entmündigungsverfahren empfunden, vor allem, wenn Entscheidungen nicht nachvollziehbar und über ihren Kopf hinweg getroffen werden oder die Interessen einer Betreuungseinrichtung oder Werkstätte im Vordergrund stehen“, umreißt Abg.z.NR Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, die Problematik der Sachwalterschaft in ihrer jetzigen Umsetzungsform.

Die gegenwärtige Umsetzung bleibt nicht nur hinter den Ansprüchen der Betroffenen zurück, sie steht zudem auch in einem Spannungsverhältnis zu der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie der Monitoringausschuss in seiner aktuellen Stellungnahme zum Sachwaltergesetz festhält.

„Höchstmögliche Entscheidungsfreiheit – und somit die Ermöglichung einer weites gehenden selbstbestimmten, vollwertigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – soll durch unterstützte Entscheidungsfindung gewährleistet werden“, skizziert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, eine zentrale Zielsetzung des im Entschließungsantrag geforderten Pilotprojektes, welches vom Bundesministerium für Justiz 2013 gestartet werden soll.

Ulrike Königsberger-Ludwig, Behindertensprecherin der SPÖ, und Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, haben dazu im Rahmen des heutigen Plenums einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie die Bundesministerin für Justiz ersuchen, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Behindertenorganisationen, SelbstvertreterInnen, der Universität Wien, des Monitoringausschusses, des Vereins für Sachwalterschaft sowie dem BMASK einzurichten, die auf der Basis der Erfahrungen aus Kanada und Schweden Grundlagen für das Pilotprojekt erarbeiten soll.

„Damit werden die Anregungen des Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Thema Sachwalterschaft direkt aufgegriffen und es wird eine Weiterentwicklung der Sachwalterschaft durch das Parlament initiiert“, zeigen sich beide Behindertensprecher erfreut.

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