Weitergabe von Daten durch Polizeiamstsärzte wird unterbunden

Nach wiederholten Medienberichte werden Konsequenzen gezogen.

Ernst Strasser
HOPI-Media

Wer eine körperliche Beeinträchtigung hat, kann beim Finanzamt Steuererleichterungen geltend machen. Ergebnisse aus der dafür erforderlichen amstärztlichen Untersuchung sind aber oftmals neben dem Finanzamt auch der Führerscheinbehörde übermittelt worden. Dies hatte zur Folge, dass mehrere Führerscheinbesitzer überprüft und der Führerschein befristet wurde.

Innenminister Strasser will die Weiterleitung der Gesundheitsdaten nun unterbinden lassen. Als Ausnahme gelten „lebenswichtige Interessen“. Eine Bescheinigung darüber liegt bis dato oft im Ermessen jedes einzelnen Amtsarztes.

Innenminister Dr. Ernst Strasser (ÖVP) will nun eine Weisung erteilen, wonach Untersuchungsergebnisse aus Prüfungen für das Finanzamt nicht mehr zur Führerscheinbehörde weitergeleitet werden dürfen. Er will sich auch bei Verkehrsminister Hubert Gorbach (FPÖ) für bundesweit einheitliche Richtlinien bei den Untersuchungen für die Fahrtauglichkeit einsetzen.

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