Welche Ethik und Werte vertritt die Bioethikkommission?

Huainigg: Sterbebegleitung darf nicht ohne historischen Hintergrund und ohne Menschen mit Behinderungen diskutiert werden

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

In der heutigen Plenarrede nahm ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Bezug auf die Debatte im Sozialausschuss über die Vorfälle bei der öffentlichen Sitzung der Bioethikkommission am 6. Oktober 2014 zum Thema Lebensende:

„Wir diskutieren heute Freiwilligenarbeit und Ehrenamt. Ein Bereich, in dem viele ehrenamtliche HelferInnen in ganz Österreich tagein tagaus wertvolle Arbeit leisten, ist die Sterbebegleitung in Hospizen. Sie haben für die Ängste und Sorgen ein offenes Ohr, sie spenden Trost, geben menschliche Wärme und Geborgenheit und sichern ein Lebensende an der Hand. Danke an dieser Stelle an die ehrenamtlichen HelferInnen in der Hospizbegleitung!

Im letzten Sozialausschuss war die zweifelhafte öffentliche Sitzung der Bioethikkommission zum Thema Lebensende raumgreifend. Bei erwähnter Kommissionssitzung waren Sterbebegleitung, Hospiz und die Tätigkeit der vielen ehrenamtlichen HelferInnen kein Thema. Kein Wort wurde verloren über diese wichtige Arbeit. Stattdessen kamen ausschließlich VertreterInnen der aktiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids zu Wort. So stellte Prof. Borasio lang und breit vor, wie er assistierten Suizid in Deutschland durchsetzen will. Ein aktueller Gesetzesvorschlag, der in Deutschland heftig umstritten ist. Der Hauptkritiker, der deutsche Ärztekammerpräsident Montgomery, war natürlich nicht geladen. Andere Länder, in denen die aktive Sterbehilfe nicht praktiziert wird, blieben genauso ausgeblendet. So sprach die Hauptreferentin Inez de Beaufort, Mitinitiatorin der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden, im Bundeskanzleramt ganz offen über Euthanasie. Kein Wort verlor diese Referentin über die Tatsache, dass es in den letzten Jahren über 300 Fälle gab, bei denen beispielsweise aufgrund von Demenz oder Minderjährigkeit nicht klar ist, ob die betroffene Person auch tatsächlich sterben wollte“, so Huainigg.

Es sei klar, dass das Wort Euthanasie historisch bedingt in den Niederlanden eine andere Bedeutung als in Österreich habe.

„In Österreich können und dürfen wir solche Diskussionen nur vor dem geschichtlichen Hintergrund führen. Nicht einmal 200 Kilometer von hier entfernt, im oberösterreichischen Schloss Hartheim, wurden im Rahmen des T4-Programms über 30.000 pflegebedürftige und behinderte Menschen dem so genannten ‚Gnadentod‘ durch Vergasung zugeführt. Niemand in der Ethikkommission ist aufgestanden und hat die Wortwahl ‚Euthanasie‘ der Referentin in Frage gestellt, geschweige denn die menschenverachtende Historie, die in Österreich hinter diesem Begriff steht, beschrieben oder erläutert. Und heute ist es die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts, welche die Einführung der Sterbehilfe in Österreich zur Diskussion stellt und hierfür einen öffentlichen Rahmen wählt.“

„Behinderte Menschen, die diese Diskussion wesentlich trifft, waren von der öffentlichen Sitzung der Bioethikkommission so gut wie ausgeschlossen. Ein stark mobilitätsbeeinträchtigter Mann berichtete, dass er über eine Wendeltreppe hinaufgehen musste. Er schaffte es mühsam, indem er sich am Handlauf festhielt, doch der ging nicht bis zum Ende und er musste wieder umdrehen. Es gab zu viele Stufen und keine Rampe. Leichtere Rollstühle wurden über die Stufen getragen – was bei 150 Kilogramm schweren Elektrorollstühlen, wie ich in einem sitze, unmöglich ist. Somit scheiterte ich an dieser Barriere, sprich der Zugang zur Sitzung wurde mir verwehrt. Ich konnte lediglich von der Galerie aus zuhören, ein Mitdiskutieren war mir damit unmöglich gemacht. Zehn Jahre nach Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes so zu tun, als hätte man von Barrierefreiheit noch nie etwas gehört, ist nicht nur eine Diskriminierung, sondern auch ein schwerwiegendes Armutszeugnis einer Ethikkommission!“, so Huainigg weiter.

„Prof. Kampits, Mitglied der Bioethikkommission und glühender Sterbehilfebefürworter, setzte abseits der Mikrophone aber noch eins drauf: Er mokierte sich sinngemäß über den Behinderten, den sie da irgendwie raufgehievt haben, wahrscheinlich mit einem Kran. Für Prof. Kampits ist die Menschenwürde nicht intrinsisch, das heißt, nicht jedem kommt von vornherein und bedingungslos Würde zu. Diese abwertenden Äußerungen sind vor dem Hintergrund der Ablehnung des intrinsischen Menschenwürdebegriffs wohl verständlich. Aber welche Ethik und welche Werte vertritt Prof. Kampits? Und was befähigt ihn, philosophisch und menschlich, zum Mitglied der höchstrangigen Ethikkommission des Landes zu gehören?“

Eine Bioethikkommission hat die Aufgabe, breite und objektive Informationen zusammenzutragen und öffentlich ausgewogen zu diskutieren. Solche Diskussionen und Dialoge finden in besagter Bioethikkommission nicht statt. Viele ExpertInnen haben sich deshalb bereits von der Kommission losgesagt und sind von sich aus ausgestiegen.

„Angesichts all dieser Vorfälle“, so Huainigg, „ist es an der Zeit, die Menschenwürde in der Verfassung zu verankern: „Nicht irgendeine Menschenwürde, sondern die intrinsische, denn Menschenwürde kann man niemandem absprechen.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich