Die "Interessengemeinschaft Sehen und Hören" macht mit einem Forderungspapier an den ORF auf die Diskrepanz zwischen zu bezahlender Rundfunkgebühr und erhaltener Leistungen seitens des ORF auf sich aufmerksam.
Mit 1. Jänner 2004 ist bekanntlich die generelle Gebührenbefreiung für behinderte Menschen gefallen. Am Angebot des ORF für hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen hat sich seit aber wenig geändert; kritisieren die Betroffenen.
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie das Untertitelungsangebot des ORF als von dessen finanzieller Situation abhängig darstellen. Dies ist für uns jedoch im Hinblick auf die mit 1. Jänner 2004 gefallene Gebührenbefreiung nicht verständlich. Seither ist eine sehr große Gruppe von Menschen dazu verpflichtet, volle ORF-Gebühren zu bezahlen eine nicht unbeträchtliche Mehreinnahme für den ORF“ weist Mag. Helene Jarmer von Österreichischen Gehörlosenbund auf die neuen Rahmenbedingungen hin.
Daher lautet die Forderung der Interessengemeinschaft „Sehen und Hören“, ein gleichwertiges Service wie alle anderen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu erhalten. De facto sind aber nur rund 15 % des Programms untertitelt. Trotzdem muss die volle Gebühr bezahlt werden.
Im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe lautet die Forderung also, die Untertitelungsrate deutlich zu erhöhen und so künftig wenigstens für ein annähernd gleichwertiges Angebot zu sorgen. Nur als schlechtere Alternative sei daran gedacht, dass die Gebühr prozentuell an der Zahl der für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen nutzbaren Sendungen berechnet werden sollte.
Der ÖAR hingegen schließt sich der prinzipiellen Zustimmung über die gefallene Gebührenbefreiung nicht an. Präsident Dr. Klaus Voget legt den Standpunkt der ÖAR klar: „Es gibt zahllose Gruppen von behinderten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht genügend Einkommen erwerben können, …, oder die behinderungsbedingt so viele Mehraufwendungen haben, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist. .´.. .Für diese Menschen sind Fernsehen und Hörfunk meist das einzige Fenster zu Außenwelt, diese Personengruppe soll sich das Öffnen dieses Fensters nicht teuer erkaufen müssen. Diese Überlegung war seinerzeit der Grund für die Einführung der Gebührenbefreiung – und daran hat sich nichts geändert!“