Welche Leistungen sollen Menschen mit Behinderungen vom Land Tirol bekommen?

Dieser Frage geht der Tiroler Monitoring-Ausschuss in seiner 5. öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2016 nach.

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„Der Tiroler Monitoring-Ausschuss macht eine große Sitzung zum Thema Rehabilitations-Gesetz. Im Rehabilitations-Gesetz steht, welche Leistungen Menschen mit Behinderungen vom Land Tirol bekommen“, ist der Einladung zur öffentlichen Sitzung zu entnehmen.

Dieses Rehabilitations-Gesetz ist schon sehr alt und wird nun überarbeitet. Der Monitoring-Ausschuss möchte, dass Betroffene in der öffentlichen Sitzung sagen können, was ihrer Meinung nach im neuen Gesetz stehen soll. Bei der öffentlichen Sitzung werden daher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Gedanken in Arbeitsgruppen einbringen können.

Rehabilitationsgesetz in Tirol sehr wichtig

„Aus meiner Sicht als Vorsitzender des Tiroler Monitoringausschusses ist das Thema des neuen Rehabilitationsgesetzes in Tirol sehr wichtig“, schreibt Mag.a Isolde Kafka an BIZEPS und führt aus: „Die UN-Behindertenrechtskonvention muss in nationales Recht umgesetzt werden. Da der Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Wesentlichen Landessache ist, ist die Neufassung dieses Gesetzes mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zentrale Aufgabe des Landes Tirol und Jahresschwerpunkt des Tiroler Monitoringausschusses.“

Der Tiroler Monitoring-Ausschuss hat auch zwei Gäste aus Oberösterreich – Gunther Trübswasser und Klaudia Karoliny – eingeladen, die kurz berichten werden. Gunther Trübswasser erzählt über seine Erfahrungen in Oberösterreich als behinderter Politiker bei der Schaffung des OÖ-Chancengleichheitsgesetzes. „Ich werde über die Erfahren erzählen, die behinderte Menschen in Oberösterreich mit diesem Gesetz gemacht haben“, verrät Klaudia Karoliny der BIZEPS-Redaktion am Telefon.

Wann ist die öffentliche Sitzung des Tiroler-Monitoringausschusses?

Die öffentliche Sitzung ist am 14. Juni 2016 von 14 bis 18 Uhr im großen Saal des Landhauses, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck. Anmeldungen bitte an servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at

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