Welche Themen betreffen eine Nicht-Diskriminierung in Europa

Einige Beispiele

Flagge der Europäischen Union
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Europäischer Parkausweis

Die Europäische Kommission hat im Juli 1995 einen Bericht zum Thema „Gemeinsamer europäischer Ausweis für behinderte Kraftfahrer“ fertiggestellt.

Dieser Bericht stellt fest, daß die Einführung einer solchen Maßnahme das geeignete Mittel ist, um Betroffenen das Recht zu geben, unter Berufung auf ihren Ausweis die darin angeführten Parkerleichterungen in den jeweiligen Ländern in Anspruch zu nehmen.

Bisher war es immer unklar gewesen, ob der Parkausweis in einem anderen Land akzeptiert wird.

Der Inhalt des Berichts wurde zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Wirtschafts- und Sozialausschuß weitergeleitet. Die Parkausweise sollen bis spätestens 1998 einheitlich gestaltet werden.

BIZEPS urgiert Busse für ALLE

Wie dringend notwendig die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in die EU-Verträge ist, beweist das Vorgehen der Europäischen Kommission in der Frage eines Normenentwurfs für die Konstruktion von neuen Bussen:

In einem von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf wird nicht verlangt, daß alle Busse für den öffentlichen Verkehr für alle Menschen zugänglich sein müssen. Vielmehr ist vorgesehen, daß der Zugang eine Frage der freien Wahl ist. Die würde eine große Gruppe von Personen diskriminieren: ältere und körperbehinderte Menschen, Eltern mit Kinderwägen und vor allem RollstuhlbenützerInnen.

Wir haben daher den dafür zuständigen EU-Kommissär, Martin Bangemann, in einem Schreiben dringend aufgefordert, sich die für die Realisierung unserer Forderung nach einem barrierefreien Zugang für alle BenützerInnen einzusetzen.

Bioethik-Konvention des Europarates

Die seit 1989 in Verhandlung befindliche Bioethik-Konvention soll – nach Meinung der VerfasserInnen – die in vielen Mitgliedsstaaten des Europarates fehlenden Gesetze zum uneingeschränkten Manipulationsobjekt kompensieren. Dabei müssen die extrem weit auseinanderliegenden Forderungen berücksichtigt werden, weil hier wirtschaftliche Interessen gegen moralische Bedenken stehen. Teilweise würde sogar das Menschenrecht auf Unversehrtheit beschnitten werden.

Euro – die europäische Währung

Auch bei der Einführung einer gemeinsamen Währung für die EU-Staaten, dem Euro, muß auf die Bedürfnisse von sehbehinderten und blinden Menschen Rücksicht genommen werden. Die Münzen und Geldscheine müssen farblich deutlich voneinander unterscheidbar sein. Weiters ist es erforderlich, daß Unterschiede ertastbar sind.

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