Welt-Autismustag: Soziales Modell von Behinderung muss wirksam werden

Anlässlich des Welt-Autismustages am 2. April erinnert der Monitoringausschuss an die Notwendigkeit, das Soziale Modell von Behinderung in den Rechtsgrundlagen zu verankern

MonitoringAusschuss.at Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Monitoringausschuss

Etwa 80.000 Menschen in Österreich leben mit einer Form von Autismus. Menschen mit diesen Behinderungen benötigen in ihrem Leben unterschiedliche Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen. Damit sie diese bekommen können, ist es wichtig, frühzeitig von Autismus zu erfahren. Dementsprechend müssen Pädagog*innen und Ärzt*innen sensibilisiert sein, die unterschiedlichen Formen zu erkennen. Viele Menschen erfahren jedoch erst im Erwachsenenalter davon.

Dabei ist es besonders wichtig, dass es sich bei den Diagnosen nicht um eine pathologische Untersuchung handeln darf, die beurteilt, inwiefern die Person von der „Norm“ abweicht.

„Es muss darum gehen, welche ganz individuellen Unterstützungsformen eine Person braucht. Das kann bedeuten, dass ein Mensch im Autismusspektrum therapeutische Unterstützung bekommt und bspw. auch Persönliche Assistenz. Voraussetzung dafür ist die Verankerung des Sozialen Modells in allen Rechtsgrundlagen“, so Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende.

Nach dem Sozialen Modell entsteht Behinderung mit der Wechselwirkung zwischen Menschen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. „Es geht also darum, welche Barrieren einer Person im Weg stehen und wie diese beseitigt werden können“, so Steger weiter.

Das Soziale Modell von Behinderung ist das Fundament der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht und überprüft die Umsetzung dieser Konvention in Österreich.

Abschließend stellt Steger fest: „Wir benötigen dringend ein Unterstützungssystem mit Rechtsanspruch, welches das Soziale Modell als Grundlage hat und Menschen mit Behinderungen dort unterstützt, wo sie Unterstützung benötigen. Es muss gemeinsam mit Personen im Autismusspektrum ganz individuell erarbeitet werden, welche Unterstützungsformen hilfreich sind und ein gutes Leben ermöglichen.“

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