"Der Standard": Daß sich die Republik bei der Entnazifizierung kein Ruhmesblatt erworben hat, kann als bekannt vorausgesetzt werden.

„Der Standard“ berichtet: „Der Zahl von 500.000 registrierten Nationalsozialisten standen nach der Amnestie 1948 etwa 40.000 (vielfach eingestellte) Verfahren gegenüber. Die Verfolgung jener, die an der sogenannten T4-Aktion – wie die „Vernichtung unwerten Lebens“ bezeichnet wurde – beteiligt waren, wurde in Österreich besonders großzügig gehandhabt. Nach den Alliierten führten die Volksgerichte in Wien, Linz, Graz und Innsbruck die Ermittlungen. Die Hauptverantwortlichen der Euthanasie waren jedoch zumeist untergetaucht, angeklagt wurde das medizinische Personal.“