Steirischer Behindertenanwalt fordert Zurücknahme der im Vorjahr erfolgten Beschränkungen
Der Landtag Steiermark beschloss im April 2015 unter dem Titel „Leistbares Wohnen“ eine Kürzung der Anforderungen an den barrierefrei anpassbaren Wohnbau um 75 % sowie das Erfordernis eines Lifteinbaues erst ab dem 4. Stockwerk.
Begründet wurde dies vor allem damit, dass so eine erhebliche Baukostenreduktion zu erreichen wäre und somit billigerer Wohnraum zur Verfügung stünde.
„Der aktuelle Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer zeigt nun, dass die Einschränkungen in der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen nicht nur mit erheblichen Nachteilen für behinderte Menschen verbunden sind, sondern offensichtlich auch keinerlei positiven Effekt auf die Wohnungspreise haben“, kritisiert der steirische Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, neuerlich die vorjährigen Gesetzesänderungen.
Er verweist auch darauf, dass Barrierefreiheit nicht nur einen unverzichtbaren Faktor für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen darstellt, sondern unter anderem auch für den immer größer werdenden Anteil an älteren Personen in der Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist.
„Eine Rückkehr zur alten Gesetzeslage und Barrierefreiheit als grundsätzliche Zielrichtung im Wohnbau würden daher nicht nur der Erfüllung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und so einen wesentlichen Beitrag zur selbstbestimmten Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen leisten, sondern insgesamt nachhaltig dafür sorgen, dass für einen erheblichen Teil der Bevölkerung ein Leben in den eigenen vier Wänden auf möglichst lange Sicht gewährleistet werden kann“, sieht Suppan in seinen Forderungen im Interesse behinderter Personen einen deutlichen gesellschaftspolitischen Mehrwert.