Wer darf in Bioethik-Kommission?

Vorsitzender Huber: "Auch Behindertenvertreter werden eingebunden"

Ethikkommission
Ethikkommission

Forschung an behinderten Menschen soll unter bestimmten Bedingungen auch dann gestattet sein, wenn sie den Betroffenen keinen direkten Nutzen bringt und nur ein „minimales Risiko“ besteht, berichtet der Kurier.

Das ist einer der strittigsten Punkte der Bioethik-Konvention des Europarates. Ob sie Österreich unterzeichnen soll, wird eines der ersten Themen der österreichischen Bioethik-Kommission sein.

Das die Regierung beratende Gremium umfasst – laut der Tageszeitung – 19 Experten (Biomediziner, Juristen, Philosophen und Theologen). Vorsitzender ist der Mediziner und Theologe Univ.-Prof. Johannes Huber. Behindertenorganisationen kritisieren, dass sie keinen Vertreter entsenden durften. „Deshalb haben wir mit unseren Experten eine eigene Ethikkommission gebildet“, sagt Ingrid Bauer von der Dachorganisation der Behindertenverbände (ÖAR). Diese verstehe sich als Ergänzung zum offiziellen Gremium.

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