Wer ein behindertes Kind gepflegt hat, kann rückwirkend und kostenlos Pensionsansprüche erwerben

Die Arbeiterkammer Oberösterreich macht auf eine seit Jahresbeginn geltende Gesetzesänderung aufmerksam, die für Eltern von behinderten Kindern Verbesserungen bringt.

Symbolbild: Pension
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Wer nicht arbeiten gehen konnte, weil er/sie ein behindertes Kind zu pflegen hatte, kann sich jetzt kostenlos und bis zu zehn Jahre rückwirkend selbst versichern und auf diese Art einen Pensionsanspruch erwerben.

Die Pflege eines behinderten Kindes macht in vielen Fällen selbst einen Teilzeitjob unmöglich. Deshalb ist es erfreulich, dass es die Möglichkeit der „Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes“ gibt.

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor dem Pensionsantrag abgeschlossen werden. Sie ist jetzt bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, kann jeweils nur von einer Person in Anspruch genommen werden (Elternteil, Großelternteil, Stiefelternteil oder Pflegeelternteil) und endet mit dem vollendeten 40. Lebensjahr des behinderten Kindes. Die maximal zehn Jahre dieser Selbstversicherung können, wenn die Pflege des behinderten Kindes bereits länger zurückliegt, sogar bis zurück zum Jahr 1988 geltend gemacht werden.

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss mit dem behinderten Kind, für das die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Inland. Es darf keine Pflicht- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestehen, und es darf kein Pensionsanspruch bestehen.

Die Beiträge (22,8 Prozent der Beitragsgrundlage von 1081,80 Euro) werden aus dem Ausgleichfonds für Familienbeihilfe vom Bund bezahlt. Und genau hier sieht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer einen Wermutstropfen: „Das ergibt maximal eine Pension von rund 740 Euro netto. Und dieser Betrag liegt unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz und unter der Armutsschwelle“. Die Arbeiterkammer fände es daher wünschenswert, wenigstens die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten (1614,32 Euro) heranzuziehen. Das würde nach 40 Jahren Pflege eine Pension von knapp 1170 Euro ergeben.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

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