Das Gesundheitsministierum hat am 7. Mai 2020 die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung veröffentlicht. Was wird darin geregelt?
Die Verordnung regelt die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe. Wie viele der derzeit veröffentlichten Gesetzestexte und Verordnung ist sie aber extrem spät fertig und wird rückwirkend erlassen.
„Diese Verordnung tritt mit 6. Mai 2020 in Kraft. COVID-19-Risiko-Atteste können erstmals mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt ausgestellt werden“, heißt es daher.
Grundsätzlich wird in der Verordnung anhand von medizinischen Indikationen geregelt, wer „ein Recht auf Homeoffice oder Freistellung“, berichtet der Standard.
Die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung bietet neben den aufgezählten Erkrankungen auch noch folgende – genau zu begründende Möglichkeit – einer Zuordnung zur Risikogruppe:
§ 2 Abs 2: Abgesehen von den in Abs.1 genannten medizinischen Indikationen ist die Ausstellung eines COVID-19-Risiko-Attests nur dann zulässig, wenn sonstige schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen vorliegen, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 wie bei den in Abs. 1 gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen. Dies ist von dem/der das COVID-19-Risiko-Attest ausstellenden Arzt/Ärztin in seinen/ihren Aufzeichnungen entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.
„Nur“, weil jemand beispielsweise einen Rollstuhl benutzt, ist er nicht automatisch Teil der Risikogruppe. Die Verordnung fußt nämlich auf einer medizinischen Notwendigkeit und nicht auf dem Vorliegen einer bestimmten Behinderungsart. Weiters wird mehrfach auf ein jeweils weit fortgeschrittenes Stadium einer Erkrankung hingewiesen. Diese Feststellung ist notwendig, weil in den letzten Tagen mancherorts andere Zuordnungen vermutet wurden.
Siehe auch: FAQ Risikogruppen
Manuela Wagner
10.05.2021, 17:43
Guten Tag .
Ich bräuchte einen Nachweis, dass das Rett Syndrom und Autismus (Mj.Kind, das ich Pflege als Mutter und selbst Risikogruppe bin), ICD Code 10 , als Risikogruppe in einem BMI Erlass aufscheint.
Bitte können Sie mir weiterhelfen.?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Wagner Manuela
Markus Ladstätter BIZEPS
11.05.2021, 09:28
Sehr geehrte Frau Wagner!
Es gibt in der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums in der 3. Priorisierungsstufe die Kategorie „Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko
(siehe Tabelle 2) und deren engste Kontaktpersonen, Betreuungspersonal inkl. persönliche Assistentinnen und Assistenten“
In Tabelle 2 findet sich der Punkt: „Personen mit Demenz oder intellektuelle Behinderungen außerhalb von Betreuungseinrichtungen“
Das Dokument finden Sie hier:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung—Fachinformationen.html
„COVID-19-Impfungen: Priorisierung des Nationalen Impfgremiums, Version 4.1 Stand: 28.04.2021 (PDF, 218 KB)“
Ich hoffe das hilft ihnen, mehr kann ich ihnen leider nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Ladstätter