Die EU-Kommission kritisiert fehlende Kontrolle und Transparenz beim ORF. Bisher hat die Politik in diesem Bereich versagt. Dies hat bittere Konsequenzen; auch und vor allem für behinderte Menschen. Ein Kommentar.
„Nach mehreren Beschwerden ist die Kommission vorläufig zu dem Schluss gelangt, dass das derzeitige Finanzierungssystem nicht mehr mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht“, teilte die EU-Kommission am 31. Jänner 2008 mit, berichtet der Kurier.
Was kritisiert die EU?
In einem 43-seitigen Schreiben listet die Kommission eine Reihe von Vergehen des ORF – aber auch der Politik – auf.
Hinterfragt wird, ob der ORF mit Gebühren Tätigkeiten jenseits des öffentlich-rechtlichen Auftrages finanziert. Dieses Finanzierungssystem soll den Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens ermöglichen; nicht aber andere Marktteilnehmer benachteiligen. Dies sei von der Politik zu kontrollieren. Doch diese Kontrolle sei mangelhaft. Hier einige Zitate aus dem „Brief“ der EU.
- „Erstens muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein, und diese Verpflichtungen müssen klar definiert sein.“ (Seite 25)
- „Dies wirft auch die Frage nach der wirksamen Kontrolle der Erfüllung des öffentlichen Auftrags auf.“ (Seite 31)
- Weiters „sollte der öffentlich-rechtliche Auftrag im Wege einer förmlichen Rechtshandlung übertragen werden (z.B. durch Rechtsakt, Vertrag oder Aufgabenbeschreibung).“ (Seite 34)
Besonders in zwei Bereichen – bei ORF Online und beim Sport – gibt es dringenden Handlungsbedarf, ist dem Schreiben zu entnehmen.
Öffentlich-rechtlichen Auftrag konkretisieren
„Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere hinsichtlich der Erbringung von Onlinediensten sowie der Veranstaltung des Sport-Spartenprogramms. Diesbezüglich scheint es sinnvoll, bei der Bestimmung, inwieweit neue Medienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft dienen, Kriterien zugrunde zu legen, mit denen der gemeinwirtschaftliche Charakter des in Frage stehenden Angebotes auch unter Berücksichtigung bereits auf dem Markt vorhandener Angebote beurteilt werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Erstellung eines Angebots- bzw. Programmkonzeptes hinsichtlich der vom Auftrag erfassten Online-Dienste sowie des Zusatzprogramms ORF Sport Plus geschehen, in dem die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen konkret ausgewiesen sind.“ (Seite 39)
Die Erfüllung dieses Auftrages muss – im Gegensatz zur derzeitigen Situation – überprüft werden. Doch dazu bedarf es „Maßnahmen, die eine angemessene nachträgliche Kontrolle der Erfüllung des Auftrags auf der Grundlage eines näher konkretisierten öffentlichen Auftrags erlauben. (Seite 40)“ Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Bekannte Fakten
Zur wirtschaftlichen Situation hält der „Brief“ der EU u. a. fest: „Die Umsätze der ORF Online und Teletext GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2006 auf 12,5 Mio. (eine Steigerung zum Vorjahr von 23%).“
Der ORF ist in letzter Zeit massiv in die Kritik geraten, weil er nach Ansicht von behinderten Menschen weder ausreichend Untertitel im Fernsehen anbietet, noch eine auch nur halbwegs akzeptable barrierefreie Web-Seite betreibt. Dies sei eine – bisher – sanktionslose hingenommene Tatsache, die höchstwahrscheinlich dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem ORF-Gesetz (Stichwort: Besondere Aufträge) widerspricht.
Bures antwortete
Wie die Kontrolle der Politik bisher versagt, könnte man anhand von vielen Beispielen zeigen. Eines sei hier erwähnt: Der ÖVP-Behindertensprecher, Dr. Franz-Joseph Huainigg, wollte in einer parlamentarischen Anfrage ganz konkret wissen, wie die Leistungen des ORF für hörbehinderte und gehörlose Menschen in nächster Zeit verbessert werden.
Die zuständige Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst, Doris Bures (SPÖ), antwortete auf seine Fragen nicht, sondern fasste allgemein bekannte Fakten – im Stil von ORF-Berichten – zusammen und leitete dies mit den Worten ein: „Ich bin davon überzeugt, dass der ORF alle Anstrengungen unternimmt …“
Genau hier muss sich etwas ändern! Die Politik hat nicht zu hoffen, dass der ORF langsam seinen Service für behinderte Menschen zugänglicher macht. Die Politik hat – und genau das ist der von der EU kritisierte Punkt – klare Vorgaben zu machen. In anderen Ländern wurden beispielsweise konkrete Vorgaben gemacht, bis wann und in welchem Ausmaß das Fernsehprogramm untertitelt sein muss. In Österreich kümmert sich die Politik aber nicht einmal darum, ob der ORF die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes einhält. Ändert sich dies nun?
Änderung des ORF-Gesetzes
Nach einer eingehenden Prüfung der Untersuchungsergebnisse der europäischen Wettbewerbsbehörde werden wir uns gemeinsam mit der Kommission und dem ORF daran machen, die Schwächen des 2001 beschlossenen ORF-Gesetzes so rasch wie möglich zu beheben“, so Bures in einer ersten Reaktion.
In den gesetzlichen Änderungen besteht für Bures die Chance, sicherzustellen, „dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag in der Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts erfüllen kann, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für die privaten Rundfunkteilnehmer kommt.“
Das derzeitige ORF-Gesetz mit all den Mängeln wurde in der Zeit der ÖVP-FPÖ Regierung beschlossen. Ob es die SPÖ nun besser macht, bleibt abzuwarten.