Jetzt bewiesen: Bundeskanzler Schüssel gab 2005 den Auftrag zur Diskriminierung hörbehinderter Menschen
Das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt führt schon seit längerem Erhebungen zur Diskriminierung hörbehinderter Menschen in Österreich durch.
Im Rahmen dieser Erhebungen kann nun bewiesen werden, dass Bundeskanzler Dr. Schüssel (ÖVP) im Jahre 2005 diese Diskriminierung politisch gefördert hat: Er gab dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes (Sektionsleiter Dr. Georg Lienbacher) den Auftrag, die fortgesetzte Diskriminierung hörbehinderter Menschen durch den ORF juristisch zu untermauern. (In seiner Presseaussendung vom 29. Juli 2008 kritisiert das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation die Stellungnahme der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel.)
Sektionsleiter Lienbacher übernahm diese Aufgabe und produzierte für ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof eine entsprechende Stellungnahme. Diese gibt sich in ihren Formulierungen formaljuristisch und verschleiert damit ihren tatsächlichen Inhalt:
Der Verfassungsgerichtshof ist 2006 leider auf die formaljuristische Diskriminierung hereingefallen und hat ein entsprechendes Urteil gefällt, das sogar die Menschenrechte missachtet. Die eigentlich Schuldigen an diesem Urteil sind aber die Geldgier des ORF, der Gebühren maximieren will, ohne dafür Leistungen anzubieten, und Bundeskanzler Schüssel mit seinen juristischen Gefolgsleuten. Herr Dr. Schüssel und der ORF können auf den Erfolg stolz sein: Hörbehinderte Menschen müssen in Österreich die vollen Fernsehgebühren zahlen, ohne dass sie irgendeinen Anspruch auf die Untertitelung von Fernsehsendungen haben.
Übrigens: Bundeskanzler Gusenbauer (SPÖ) und Ministerin Bures (SPÖ) haben keinen Finger gerührt, um die Situation zu verändern.