Behindertenwerkstatt und Inklusion. Schon die Begriffe spiegeln ein Spannungsverhältnis wider. (Dieser Beitrag ist im Aktion Mensch-Blog erschienen.)
Da sind auf der einen Seite Einrichtungen, die einst speziell für die Gruppe der Menschen mit Behinderung geschaffen wurden. Auf der anderen Seite steht das wünschenswerte Ziel des gleichberechtigten Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. Lässt sich dieser Widerspruch auflösen?
Die Werkstätten stehen vor der Herausforderung, sich zu reformieren, sich zu öffnen, wollen sie auch zukünftig bestehen. Aber wie werden Werkstätten inklusiv? Es gibt mehrere Ansätze: Genannt seien hier die Vermittlung in den Arbeitsmarkt, die Schaffung von Außenarbeitsplätzen, die Gründung von Integrationsbetrieben, die Erweiterung des Angebotes auf neue Zielgruppen und die konsequente Ausrichtung von Produktionen und Dienstleistungen auf das Gemeinwesen.
„So muss es uns möglich sein, unter dem Dach eines Kunden beispielsweise Zweigstellen oder Teilbetriebe zu gründen. Dadurch schwindet die unveränderte Zurückhaltung in der Zusammenarbeit mit behinderten Menschen“, sagte Günter Mosen gegenüber den kobinet-nachrichten.
Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Behindertenwerkstätten sagte weiter: „Inklusion bedeutet mehr als das Schaffen von ausgelagerten Arbeitsplätzen. Inklusion ist erst dann vollbracht, wenn die Menschen mit Behinderungen nicht mehr gemieden, sondern anerkannt und fair behandelt werden. Davon sind wir zwar noch ein Stück entfernt, aber auch schon vorangekommen.“
Ob die Werkstätten die geeigneten Einrichtungen hierfür sind, ist durchaus umstritten. So heißt es in einem Leserkommentar zum obigen Zitat: „Wie immer geht es hier weder um Inklusion noch um Menschen, einzig ist hier der Gedanke, wie können wir noch mehr Geld umsetzen.“
Was denken Sie? Sind Behindertenwerkstätten und Inklusion vereinbar? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!