Wertes unwertes Leben

eugenische Indikation versus Lebensrecht von Menschen mit Behinderung

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Am Donnerstag, den 7. Juni 2001, war die Aula der Universität Innsbruck Veranstaltungsort einer hoch brisanten Podiumsdiskussion, die sich mit der eugenischen Indikation, welche nach wie vor Bestandteil der geltenden Abtreibungsregelung ist, befaßte.

Die Podiumsdiskussion wurde von der Behindertenbeauftragten Mag. Patrizia Egger in Kooperation mit der Selbstbestimmt – Leben – Initiative Innsbruck organisiert. Ziel der Veranstaltung war es, dem behindertenpolitischen Standpunkt im gesellschaftlichen Kontext von Normvorstellungen, medizinischem Fortschritt und Frauenselbstbestimmung mehr Raum zu geben, damit die Debatte eine vollständige sein kann.

Die Aula war fast voll und ein Drittel der Besucher waren Betroffene, die sich sehr aktiv in die Diskussion um Behindertenrechte vor und nach der Geburt einbrachten. Tamara Grundstein stellte eine Resolution vor, in welcher die Selbstbestimmt – Leben – Initiativen Österreichs (SLIÖ) das Parlament auffordern, die eugenische Indikation abzuschaffen, die im letzten Halbsatz des 2. Abschnitts des § 97 des Strafgesetzbuches, die Abtreibung bis zum 9. Monat erlaubt, wenn eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein könnte.

„Eine Diagnose zu fällen, bevor der Mensch überhaupt geboren ist, ist meines Erachtens unmöglich!“, stellte Tamara Grundstein fest. „Dieser Gesetzespassus ist ein eklatanter Diskriminierungstatbestand gegenüber Behinderten und ist deswegen verfassungswidrig! Durch die herrschende selektive Bio-Politik schon im Mutterleib wird Menschen mit Behinderung die Existenzberechtigung abgesprochen!“

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