Whistleblower-Homepage: Behindertengleichstellung gilt auch für Justizministerium

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - dies sollte auch Justizministerin Beatrix Karl wissen.

BIZEPS
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„Österreichs Justiz hat eine neue Waffe im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität. Mit dem Startschuss der Whistleblower-Homepage, einem anonymen Online-Anzeigensystem, kann sich ab sofort jede Österreicherin und jeder Österreicher aktiv an der Korruptionsbekämpfung beteiligen“, hielt das Justizministerium kürzlich in einer Aussendung fest.

„Den Medien war dann allerdings zu entnehmen, dass die Homepage nicht barrierefrei ist und deshalb behinderte Menschen von der Benutzung teilweise ausgeschlossen sind“, zeigt sich Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, erstaunt.

„Es ist juristisch geprüft, dass wir die Anwendung nicht barrierefrei gestalten müssen“, wird in Futurezone ein Vertreter jenes deutschen Unternehmens zitiert, das die Whistleblower-Webseite des Justizministeriums betreibt.

„Wir fordern Ministerin Beatrix Karl auf, umgehend darzulegen, warum eine im Auftrag der Justiz im Jahr 2013 erstellte Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist“, hält Martin Ladstätter fest und ergänzt: „Entweder erklärt die Ministerin umgehend, warum sowohl die einschlägigen Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des E-Government-Gesetzes gerade für die Justiz nicht gelten sollen oder sie weist ihren Auftragnehmer umgehend zur Herstellung der gesetzlich normierten Barrierefreiheit an.“

Die Behindertengleichstellung ist in Österreich im E-Government-Gesetz (§ 1 Abs. 3) sowie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben.

„Wenn sich dieser Vorfall als Diskriminierung herausstellt, werden wir umgehend rechtliche Schritte einleiten müssen“, hält Ladstätter abschließend fest.

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