Whistleblower-Portal als Mediengag?

Ich war sehr erstaunt, dass dieses neue Internetangebot bewusst nicht barrierefrei ausgelegt war.

Justitia
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Mit dem Startschuss des Whistleblower-Portals des Justizministeriums habe Österreichs Justiz nun eine neue Waffe im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität, hielt Justizministerin Beatrix Karl vor wenigen Tagen nicht ohne Stolz fest.

Von Anfang an gab es aber auch Stimmen, die an der Umsetzung des Whistleblower-Portals Kritik übten – Futurezone berichtet ausführlich. Neben Sicherheitsaspekten wurde auch die fehlende Barrierefreiheit aufgezeigt.

Barrierefreiheit unerheblich?

Ich war sehr erstaunt, dass dieses neue Internetangebot bewusst nicht barrierefrei ausgelegt war. Dies sei – so ein Vertreter des für die österreichische Justiz tätigen deutschen Unternehmens Business Keeper AG – gar nicht notwendig.

Diese Rechtsansicht ist nicht nachvollziehbar, da der österreichische Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrfach festgehalten hat, dass Barrierefreiheit ein integraler Bestandteil öffentlicher Angebote sein muss. Barrierefreiheit ist nämlich kein Selbstzweck, sondern erhöht einerseits die Qualität und Reichweite eines öffentlichen Services und andererseits rechtfertigt sie auch die Verwendung öffentlicher Gelder.

Konkret ist das Recht auf barrierefreie Internetangebote in Österreich im E-Government-Gesetz (§ 1 Abs. 3) sowie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Beide Gesetze sind seit Jahren in Österreich verbindlich in Kraft.

Wo liegen die Probleme konkret?

Ohne umfassend auf die technischen Problem eingehen zu wollen, seien hier nur einige der technischen Hürden im Sinne der Barrierefreiheit erwähnt:

  • Für blinde Menschen, die Vorlesesysteme (Screenreader) verwenden, ist außer durch die URL nicht ersichtlich, auf welcher Seite man sich befindet, denn sowohl der Footer als auch das Logo besteht nur aus Bildern. Screenreader können aber nur Texte vorlesen.
  • Weiters ist es problematisch, dass kein Text darauf hinweißt, dass man auf einer Seite der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist.
  • Um eine Meldung zu senden, muss man zuerst ein graphisches Captcha eingeben, zu dem es keine Alternative, folgend dem 2-Sinne-Prinzip (beispielsweise Audio), gibt. Deswegen ist für blinde Menschen hier kein Weiterkommen möglich.

Kurzum: Dieses Internetangebot entspricht nicht einmal in Ansätzen jenem Stand der Barrierefreiheit, der in Österreich gesetzlich seit Jahren vorgeschrieben ist.

Justiz seither auf Tauchstation

Meine bisherigen Erkundigungen förderten zutage, dass sich das Justizministerium – entgegen der in der Öffentlichkeit dargestellten Weise – nicht für das Whistleblower-Portal zuständig fühlt. Auch eine Anfrage bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption bezüglich der fehlenden Barrierefreiheit blieb bisher unbeantwortet.

Falls das Whistleblower-Portal nicht als Mediengag im Nationalratswahlkampf gedacht war, muss es umgehend barrierefrei ausgestaltet werden – ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.

Es wäre nicht das erste Mal, dass in Österreich eine Klage wegen einer nicht barrierefreien Internetseite eingeleitet wird – aber das ist dem Justizministerium sicherlich bewusst.

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