Whistleblower-Website bald barrierefrei

Das Justizministerium bessert nach und will spät, aber doch Maßnahmen zur Barrierefreiheit seiner vor kurzem präsentierten Whistleblower-Website treffen.

Logo Justizministerium
BMJ

Seit Österreichs Justiz medienwirksam das Whistleblower-Portal des Justizministeriums startete, tauchen immer mehr kritische Fragen auf.

Mir war besonders die fehlende Barrierefreiheit des Angebotes negativ aufgefallen und ich ging daher der Sache auf den Grund.

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich?

Der Pressesprecher von Justizministerin Beatrix Karl verneinte überraschend jegliche Zuständigkeit für das Whistleblower-Portal und verwies auf die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption.

Doch dies erwies sich – nach einer weiteren Anfrage von mir – schnell als unwahr. In einem Schreiben der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 28. März wird unmissverständlich festgehalten: Zuständig für das Hinweisgebersystem ist das Bundesministerium für Justiz.

Das Justizministerium gab wenige Tage später auf der Homepage fragdenstaat.at auf eine Anfrage von Markus Hametner offiziell zu, Vertragspartner bei der Beschaffung des Whistleblower-Portals von der Business Keeper AG gewesen zu sein.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden nun gesetzt

Was in den vergangenen Tagen im Justizministerium diskutiert wurde, ist nicht überliefert. Das Ergebnis des Nachdenkprozesses liegt nun aber vor.

Dieser Tage erhielt ich vom Justizministerium eine schriftliche Mitteilung: Man habe die Business Keeper AG „beauftragt, die Machbarkeit und einen Zeitplan für die Implementierung der Barrierefreiheit zu erstellen“. Es sei beabsichtigt, „innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Hinweisgebersystems zu setzen“.

„Die Problematik liegt in der Wahrung der Anonymität der Hinweisgeber einerseits (durch eine Hochsicherheitsanwendung) und der Schaffung des barrierefreien Zugangs zu einer solchen Hochsicherheitsanwendung andererseits“, heißt es weiters in dem Schreiben des Ministeriums und man verweist darauf, dass es sich beim Hinweisgebersystem um einen für zwei Jahre geplanten Testbetrieb handelt.

„Ich bin zuversichtlich, dass die Versuchsseite Whistleblower des Justizministeriums aufgrund der erfolgreichen Testung rasch in das österreichische E-Government-Angebot aufgenommen werden wird“, zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg zuversichtlich. Er hat sich des Themas angenommen und verweist nochmals auf die rechtlichen Vorgaben: „Dabei ist im Sinne des E-Government-Gesetzes, des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Barrierefreiheit herzustellen.“

Planloser Testbetrieb?

Die Vorfälle rund um das Whistleblower-Portal lassen erahnen, wie konzeptlos der Auftrag vom Ministerium abgeschlossen worden sein dürfte. Grundlegende rechtliche Verpflichtungen, und die Barrierefreiheit gehört in Österreich seit Jahren dazu, werden erst nach der Inbetriebnahme des Systems als solche erkannt und nun nachträglich implementiert.

Fazit: Professionelle Beschaffungen sehen anders aus.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich