In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich heute, Donnerstag, ÖVP-LAbg. Anne Marie Wicher sowie Abg.z.NR Dr. Franz-Joseph Huainigg für die Beibehaltung des jetzigen Pflegegeldsystems aus.
Beide sind selbst betroffen, Rollstuhlfahrende und wissen aus eigener Erfahrung, dass nur eine Geldleistung ein selbstbestimmtes Leben und die Integration in die Gesellschaft und das Berufsleben sichert.
Dazu Anne Marie Wicher: „Ich bin fest davon überzeugt, dass das 1993 nach eingehenden Beratungen eingeführte Pflegegeld nur in dieser Form sinnvoll und finanzierbar ist. Es bietet behinderten Menschen die Möglichkeit, sich selbständig und eigenverantwortlich Hilfen zu organisieren, die ihren Bedürfnissen und Lebensumständen angepasst sind.“
Der individuelle und flexible Betreuungsbedarf kann durch ein schwerfälliges Sachleistungssystem nie so bedarfsgerecht abgedeckt werden.
„Außerdem“, so Huainigg, „wie will man jene 80% der, von Familienangehörigen geleisteten Pflegearbeit in Sachleistungen umwandeln, geschweige denn finanzieren? Soll, wenn ein Mensch mit MS- Erkrankung nächtlich zweimal umgelagert werden muss, jedesmal eine mobile Krankenschwester vorbeikommen? Oder muss er gar ins Heim?“
Überdies weist Anne Marie Wicher auf den Irrtum hin, dass mit dem Pflegegeld eine rein krankenpflegerische Betreuung assoziiert wird. „Dies ist nicht der Fall. Es geht um Hilfen im Alltag, wie Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen, Kathedern, Toilette, etc.“
Huainigg sieht einen dringenden Handlungsbedarf vor allem in höheren Pflegestufen. „Dort wird dringend eine bedarfsgerechte Pflegegeldleistung benötigt, damit Betroffene selbst entscheiden können, ob sie integriert oder in einer stationären Einrichtung leben wollen. Darüber hinaus muss das Modell der Assistenzgenossenschaften mit individueller Beratung zu einem selbstbestimmten Leben durch persönliche Assistenz forciert und ausgebaut werden. Und die Einstufung von behinderten Kleinkindern, vor allem unter drei Jahren muss überarbeitet werden. Der Rechtsanspruch auf Pflegegeld bei Kindern unter drei Jahren wurde von der letzten Regierung ja bereits umgesetzt.“