Wie geht es in Burgenland mit der Persönlichen Assistenz weiter?

Knapp vor Weihnachten noch von der Landesregierung beschlossen, geht es mit Jahresanfang 2020 los, informiert uns der burgenländische Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ).

Christian Illedits
SPÖ

Burgenland war lange Zeit Schlusslicht, wenn es um das Thema Persönliche Assistenz ging. In einer Enquete im Februar 2019 wurde klar aufgezeigt, wie schlecht es um Persönliche Assistenz und deren Finanzierung im Burgenland bestellt ist.

Es folgten Runde Tische und Fachgespräche. Doch viele Fragen blieben offen. Wann wird eine diesbezügliche Richtlinien zur Persönlichen Assistenz im Burgenland veröffentlicht? Wer wird Persönliche Assistenz bekommen können – und auch die Frage wieviel blieb noch offen.

Burgenland wählt am 26. Jänner 2020 den Landtag neu – wird sich das noch alles ausgehen?  

Die von Ihnen angesprochenen „Richtlinien für die Förderung der Persönlichen Assistenz“ wurden am 17.12.2019 von der Burgenländischen Landesregierung beschlossen, treten mit 01.01.2020 in Kraft und werden in einer der nächsten Ausgaben des Burgenländischen Landesamtsblatts verlautbart, ließ uns der Soziallandesrat Christian Illedits durch seine Referentin ausrichten. Unsere Interviewanfrage beantwortete er wie folgt:

Soziallandesrat Christian Illedits im BIZEPS-Interview

BIZEPS: Es wurde angekündigt, dass ab Oktober 2019 eine Richtlinie bezüglich Persönliche Assistenz angewandt wird. Gibt es diese Richtlinie schon?

Landesrat Christian Illedits (SPÖ): Seit 1. Oktober 2019 ist die Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetz in Kraft. Diese bildet die rechtliche Basis für die Gewährung von Persönlicher Assistenz. Die Richtlinien – welche die Förderung im Detail regeln – wurden basierend auf einem Bundesländervergleich erarbeitet und im Dezember von der Landesregierung beschlossen.

Ab Jänner 2020 können Förderwerberinnen und -werber auf Antrag bis zu 160 Stunden monatlich für die Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Freizeit und zur Ermöglichung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Freizeitlebens zugesprochen bekommen.

Dies bedeutet einer Vervierfachung des bisher maximal gewährten Stundenausmaßes für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

BIZEPS: Wer ist die Zielgruppe in der neuen Richtlinie für Persönliche Assistenz im Burgenland?

Christian Illedits: Die Förderung kann grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen ab Pflegestufe drei und im Alter zwischen 14 und 65 Jahren gewährt werden. Die Altersgrenze ergibt sich zum einen durch den Beginn der selbstständigen Lebensführung und andererseits aufgrund der Tatsache, dass Persönliche Assistenz von altersbedingten Pflegeleistungen abzugrenzen ist.

Es war mir persönlich ein großes Anliegen, auch Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen zu berücksichtigen, obgleich dies nicht in allen Bundesländern der Fall ist.

BIZEPS: Inwieweit wurden Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen in die Erstellung der Richtlinie eingebunden?

Christian Illedits: Anfang Oktober 2019 fiel der Startschuss für einen breit angelegten partizipativen Prozess. Hauptziel ist die Erstellung einer Prognose über die zukünftige Anzahl an Menschen mit Behinderung im Burgenland und die Ermittlung des sich daraus ergebenden Bedarfs an Plätzen in Betreuungseinrichtungen, selbstständigen Wohnformen sowie damit in Zusammenhang stehenden Assistenzleistungen.

Im Rahmen von Arbeitsgruppentreffen sind Vertreterinnen und Vertreter von Träger- und Behindertenorganisationen eingeladen, ihre Wünsche, Ideen und Erfahrungen einzubringen.

Das Burgenland ist das erste Bundesland in Österreich, das eine gesamtheitliche Erhebung zur Situation von Menschen mit Behinderung durchführt! Die Ergebnisse sollen unter anderem auch in die Erarbeitung des Landesgesetzes für den Bereich der Behindertenhilfe („Chancengleichheitsgesetz“) einfließen.

BIZEPS: Wir danken für das Interview.

Fazit

Burgenland ist nun nicht mehr Schlusslicht in Österreich und versucht, einen Schritt zu einem zeitgemäßen Angebot bei der Persönlichen Assistenz zu setzen. Ob dies gelungen ist, kann noch nicht zur Gänze abgeschätzt werden. Eine offene Zielgruppe klingt positiv; eine Stundenhöchstgrenze von nur 160 Stunden ist extrem niedrig.

Ohne Vorliegen der Richtlinie kann das Angebot noch nicht umfassend bewertet werden; dies werden wir nachholen. (Wenn die Richtlinie vorliegt werden, wir sie hier verlinken.)

Diese Bestimmung ist nun seit Oktober 2019 im Burgenländischen Sozialhilfegesetz

§ 29a Persönliche Assistenz

(1) Persönliche Assistenz kann dem Menschen mit Behinderungen für jene Tätigkeiten in seiner Freizeit gewährt werden, die er aufgrund seiner Behinderung nicht selbst oder nicht ohne Hilfe ausführen kann. Die persönliche Assistenz soll den Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung seiner Freizeit unterstützen und ihm ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Freizeitleben ermöglichen.

(2) Die näheren Bestimmungen über die Förderung der persönlichen Assistenz, insbesondere zu deren Abwicklung und Rückzahlung, sind in den von der Landesregierung zu erlassenden Richtlinien festzulegen. Die Richtlinien sind im Landesamtsblatt zu veröffentlichen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Liebes Team von „Bizeps“!

    Habe selbst beinahe 8 Jahre „Persönliche Assistenz“, habe derzeit nur 40 Stunden/Monat, wohne ebenfalls im Burgenland!
    Was die neuen Förderrichtlinien betreffend die „Persönliche Assistenz“ im Burgenland betrifft, soll es so gehandhabt werden, das Personen, welche keiner Arbeit/Beschäftigung nachgehen, bis zu 160 Stunden/Jahr beantragen können/gewährt werden, Personen, welche halbtags/Teilzeit beschäftigt sind, werden bis zu 120 Stunden/Monat gewährt, und last but not least, Personen, welche Vollzeit beschäftigt sind, werden bis zu 80 Stunden/Monat gewährt, was ich eigentlich sehr unfair, als diskriminierend empfinde, denn für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb man Personen, welche „Persönliche Assistenz“ benötigen, nach deren Berufstätigkeit beurteilt bzw., Assistenz gewährt, dies ist für mich unverständlich!!
    In meinem Fall ist es so, das ich Vollzeit beschäftigt bin, ich werde höchstwahrscheinlich mit nur 80 Stunden/Monat aussteigen, was für meine Lebenssituation viel zu wenig ist!
    Für mich wäre es mehr als wünschenswert, wenn man hier was diese Förderrichtlinien angeht, doch noch gewisse Punkte überdenkt als auch verändert, die Frage ist halt nur, inwieweit dies noch möglich ist!!