Wie geht es weiter mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte?

2013 wurde im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm ein Nationaler Aktionsplan Menschenrechte angekündigt. Was ist bisher geschehen? Wie geht es weiter?

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2013 wurde im Regierungsprogramm wurde auf Seite 82 der Beschluss eines Nationalen Aktionsplans „Menschenrechte“, der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt, angekündigt.

„Die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte wird in Zusammenarbeit mit Politik und der Zivilgesellschaft alles daran setzen, dass der Schutz von Menschenrechten zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird“, hielt damals Volksanwalt Günther Kräuter fest.

Am 9. Mai 2014 lud die Volksanwaltschaft zu einem NGO-Forum. Die Zivilgesellschaft war danach aufgerufen, Ideen für Inhalte zu liefern.

„Bisher sind nun Vorschläge von mehr als 20 NGO-Initiativen“ eingelangt, ist einem Zwischenbericht der Volksanwaltschaft aus dem Dezember 2014 zu entnehmen. Die Volksanwaltschaft veröffentlichte die eingelangten Stellungnahmen der NGOs auf ihrer Homepage. (Auch BIZEPS gab eine Stellungnahme ab.)

„Die inhaltlichen Vorschläge der Zivilgesellschaft werden von der Volksanwaltschaft auf Grundlage der Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in einem Dokument strukturiert zusammengefasst. Ebenso wird die Bundesregierung alle an Österreich gerichteten Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorgane in einem Dokument zusammenfassen und thematisch gliedern sowie die NAP-Projektvorschläge der einzelnen Bundesministerien und Länder strukturieren. Diese Vorarbeiten bilden die Grundlage, auf deren Basis in einem Konsultationsprozess künftige Inhalte des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte diskutiert und erarbeitet werden“, heißt es im Zwischenbericht.

Wann beginnt die Umsetzung? Was soll überhaupt umgesetzt werden?

Derzeit hat sich eine „NAP-MR-Konsultationsgruppe“ konstituiert, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Volksanwaltschaft bestehen. Die Zivilgesellschaft ist nur in beratender Form beteiligt.

Kritisch betrachtet ist aus derzeitiger Sicht noch überhaupt nicht abschätzbar, ob ein Nationaler Aktionsplan Menschenrechte ein Papiertiger oder doch ein wertvolles Instrument zur Umsetzung wird.

Unklar ist auch, welche Punkte seitens der Bundesregierung überhaupt die Aufnahme in den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte schaffen. Nur zu gut erinnert man sich an den lachhaften Nationalen Aktionsplan Behinderung, der einerseits voll mit Belanglosigkeiten ist und andererseits viele unpräzise definierte Ziele hat, abgesehen davon, dass Fortschritte mangels Indikatoren gar nicht überprüfbar sind.

Volksanwalt Kräuter zeigt sich bezüglich des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte optimistisch

Die Ausarbeitung des NAP Menschenrechte „wird ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich werden“, hofft er und hielt im September 2014 im BIZEPS-INFO Interview fest: „Ich gehe deshalb davon aus, dass Schritte beschlossen werden, die eine unmittelbare Verbesserung der Lage der Betroffenen nach sich ziehen.“

Skepsis bleibt aber auch beim Nationaler Aktionsplan Menschenrechte angebracht. Umso wichtiger ist es, dass wir uns hier einbringen.

„Es werden derzeit Informationsveranstaltungen und Workshops geplant, zu welchen die Öffentlichkeit 2015 eingeladen werden soll“, hält die Volksanwaltschaft im Zwischenbericht abschließend fest.

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