Die Umsetzung der garantierten Menschenrechte ist - typisch österreichisch - bisher nicht passiert.
Heute vor 5 Jahren trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Österreich hat sich verpflichtet, die darin genannten Rechte umgehend umzusetzen und dies auch gesetzlich beschlossen (BGBl. III Nr. 155/2008).
„Es ist beschämend, mit welcher Gleichgültigkeit Österreich die Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages unterlässt“, hält Martin Ladstätter, Obmann der Behindertenberatungszentrum BIZEPS fest und ergänzt: „Weder im Bereich der Inklusiven Bildung, der Barrierefreiheit oder der Persönlichen Assistenz und dem Selbstbestimmten Leben wurden in den vergangenen 5 Jahren Fortschritte erzielt.“
Im Gegenteil: Statt Schritt für Schritt die Verpflichtungen der UN-Konvention umzusetzen, wurden Bestimmungen des Pflegegeldes verschärft und die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Gleichstellungsgesetz um 4 Jahre verschoben. „Auch im Bildungsbereich müssen wir auf fünf verlorene Jahre zurückblicken. Noch immer werden in Österreich rund die Hälfte aller behinderten Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen abgeschoben.“
Die einzige sichtbare Maßnahme der Bundesregierung war das Zusammenschreiben von Absichtserklärungen – genannt „Nationaler Aktionsplan“. „Wir brauchen aber keine Papiertiger sondern Taten. Diese Bundesregierung ist aber nicht gewillt, die Diskriminierungen gegenüber behinderten Menschen zu beenden“, hält Ladstätter abschließend fest.
Staatenprüfung Österreich Anfang September
Anfang September 2013 wird in Genf die Staatenprüfung Österreichs durch die Vereinten Nationen stattfinden – und zwar durch das Committee on the Rights of Persons with Disabilities, das die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht.
Kürzlich wurde die diesbezügliche Prüfliste – quasi die „Baustellen österreichischer Behindertenpolitik“ – veröffentlicht.