16. Woche 2026 – Ungewöhnliches Wegweiserschild zu öffentlichen Toiletten
Dieser Wegweiser zu öffentlichen Toiletten wurde in Malta gesichtet. Vielen Dank unserer Leserin Elisabeth Chlebecek für dieses Foto!
Wie ich am Sonntag zitterte, völlig erschöpft war und nicht einmal mehr die Kraft hatte, das Bett zu überziehen. Ein Kommentar.
Ein Tab fürs HTML. Ein Tab fürs CSS. Ein Tab für die Textvorlage. Ich will nochmal sehen, wie die Homepage aussehen soll. Dazu muss ich die Code-Tabs schließen, um die Vorlage zu öffnen.
Das Internet ist langsam. Vorhin ist es bereits kurz ausgefallen, hoffentlich bleibt die Verbindung stabil! Ich werfe einen hastigen Blick auf die Angaben: Drei Seiten dichter Text.
Was? Ich soll das Styling im HTML machen? Aber Best Practice ist doch CSS!
Dann addieren Sie zu diesem Stress bitte noch Reizüberflutung, kognitive Überlastung durch das Tab-Chaos, ein überfordertes Arbeitsgedächtnis und das bohrende Gefühl, unlogisch arbeiten zu müssen.
So fühlte sich diese Prüfung für mich an. Ich bin Autistin. In diesem Setting wurde es mir so schwer wie nur möglich gemacht, mein eigentliches Können zu beweisen.
Sicher nicht! Es fehlt schlicht an Erfahrung und Bewusstsein. Wer hat bei „Barrierefreiheit“ schon Autismus auf dem Schirm?
Hochfunktionale Autist:innen kommen ja ohnehin gut klar, oder?
Ja, wir kommen klar. Aber die Folgen sehen Sie nicht. Sie sehen nicht, wie ich nach der Prüfung für den Rest des Uni-Wochenendes „funktionieren“ musste.
Wie ich am Sonntag zitterte, völlig erschöpft war und nicht einmal mehr die Kraft hatte, das Bett zu überziehen. Ich brauchte drei Tage, um wieder mit voller Energie „hochfunktional“ zu sein.
Dabei wäre es ein Leichtes, Autist:innen an Universitäten und (Fach-)Hochschulen effektiv zu unterstützen:
Diese Anpassungen verursachen kaum Mehrarbeit und keine Kosten. Während sie für Autist:innen eine faire Chance auf Teilhabe bedeuten, profitieren auch neurotypische Studierende von einem entspannteren und logischeren Prüfungsdesign.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Wegweiser zu öffentlichen Toiletten wurde in Malta gesichtet. Vielen Dank unserer Leserin Elisabeth Chlebecek für dieses Foto!
Joe Leitner ,
15.03.2026, 08:28Liebe Autorin,
Punkt 1 und 2 verstehe ich, ist nur in der Praxis nicht durchführbar: Wir, die FH, sind für die Wirtschaft da und dort läuft das nun einmal so. Vielleicht wären Sie an der Uni besser aufgehoben? Alles Gute!
Barbara Levc
16.03.2026, 12:28Sehr geehrter Herr Leitner!
1. Das FH-Studiengesetz besagt:
§ 13 Abs. 2 Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
2. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz besagt:
§ 5,
(1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
3. Ihre Aussage könnte durchaus unter § 5, Abs. 1 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz fallen, denn wievielen anderen Personen ohne Behinderung, die mit der Struktur der Prüfungen Schwierigkeiten haben, haben Sie schon erklärt, dass sie die FH verlassen sollen?
4. In jedem Fall fällt Ihre Aussage unter § 5 Abs. 2, denn der Nachweis, dass die Wirtschaft genau dieses Prüfungsformat braucht wird wissenschaftlich und auch praktisch nicht zu erbringen sein.