Wie sich Österreich in der Eröffnungserklärung präsentierte

Zu Beginn der Staatenprüfung Österreichs im Palais Wilson durch das Prufungskomitee der UNO hat der österreichische Botschafter Helmut Tichy vom Außenministerium eine Eröffnungserklärung verlesen.

Botschafter Tichy spricht bei der UN-Staatenprüfung
BIZEPS

BIZEPS hat den am 2. August 2013 vorgetragenen Text schnell für unsere Leserinnen und Leser übersetzen lassen:

Österreichs Statement vor der Fragerunde

Sehr geehrte Vorsitzende,

Sehr geehrte Mitglieder des Komitees,

Es ist mir eine Ehre, Ihnen heute die Maßnahmen vorzustellen, die von Österreich durchgeführt wurden, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Unsere Delegation besteht aus Vertretern zahlreicher österreichischer Bundesministerien: des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien für europäische und internationale Angelegenheiten; für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; für Gesundheit; für Justiz; für Unterricht, Kunst und Kultur; für Wissenschaft und Forschung sowie für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Aufgrund der föderalen Struktur Österreichs sind alle Bereiche der Behindertenpolitik, die nicht ausdrücklich im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, Zuständigkeit der österreichischen Bundesländer. Daher sind Vertreter von Oberösterreich – als gemeinsamer Vertreter aller Länder -, Niederösterreich und der Steiermark Mitglieder der Delegation.

Angesichts unserer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist auch ein Vertreter der Europäischen Kommission Mitglied unserer Delegation.

Sie können der Ihnen bereitgestellten Liste die Namen und Verantwortungsbereiche der Mitglieder unserer Delegation entnehmen.

Erlauben Sie mir darauf hinzuweisen, dass sich ebenfalls Vertreter von zwei unabhängigen österreichischen Überwachungsinstitutionen im Saal befinden; Hr. Günther Kräuter, Mitglied und diesjähriger Vorsitzender der österreichischen Volksanwaltschaft, die auch für die Umsetzung der Konvention in Österreich wichtige Kontrollfunktionen innehat, und Fr. Marianne Schulze, Vorsitzende des österreichischen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention. Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich meine einleitenden Worte kurz halten und Sie bitten, auch den Vertretern dieser beiden unabhängigen Institutionen die Gelegenheit zu geben, einleitende Bemerkungen zu machen. Gestatten Sie mir jetzt, Ihnen die Grüße des österreichischen Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Hr. Rudolf Hundstorfer, zu überbringen, der heute leider nicht hier sein kann. Er wünscht uns eine konstruktive Debatte, die Österreich dabei unterstützt, weitere Schritte zu unternehmen, um unser gemeinsames Ziel einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen.

Österreich war einer der ersten Staaten, der die Konvention und das Fakultativprotokoll im März 2007 unterzeichnet hat und in dem beide Instrumente im Sommer 2008 ratifiziert wurden. Sie traten am 26. Oktober 2008 in Kraft, einem Datum von symbolischer Bedeutung, da es der österreichische Nationalfeiertag ist. Im Oktober 2010 haben wir den ersten Staatenbericht zu den durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention übermittelt und im Juni 2013 haben wir die österreichische Antwort auf den Fragenkatalog Ihres Komitees übermittelt.

Die Ratifizierung der Konvention und des Fakultativprotokolls sind ein starker Impuls für die österreichische Behinderten-, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. In den fünf Jahren, die seit Inkrafttreten der Konvention in Österreich vergangen sind, wurde diese zum Referenzrahmen für alle Maßnahmen, die in Österreich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen getroffen werden.

Österreich legt großen Wert darauf, im Bereich der Behindertenrechte mit Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten. Aus diesem Grund haben wir nach der Ratifizierung der Konvention einen breit angelegten Diskussionsprozess organisiert. Gemäß dem Leitgedanken „Nichts über uns ohne uns“ war die Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen ein wichtiger Faktor – sowohl für die Erstellung des ersten Staatenberichts als auch für die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans Behinderung, der von der österreichischen Regierung im Juli 2012 beschlossen wurde.

Mit der Teilnahme der Zivilgesellschaft als Leitprinzip stellt unser Staatenbericht nicht nur eine Bewertung der derzeitigen Situation von Menschen mit Behinderungen sowie der Entwicklungen der einschlägigen rechtlichen Rahmenbestimmungen dar, sondern enthält auch Vorschläge und Kritikpunkte, die durch zivilgesellschaftliche Organisationen zum Ausdruck gebracht wurden. Diese Vorschläge und Kritikpunkte wurden bei der Ausarbeitung des österreichischen Nationalen Aktionsplans Behinderung berücksichtigt. Diese Punkte in Angriff zu nehmen, ist ein laufender Prozess, da es in verschiedenen Bereichen der Behindertenpolitik immer noch viele Herausforderungen gibt.

In Hinblick auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben möchte ich gerne erwähnen, dass mehrere Menschen mit Behinderungen Mitglieder des österreichischen Parlaments sind. Da einer von ihnen taub ist, werden die Beratungen des Parlaments in die Gebärdensprache gedolmetscht. Ab 1. Jänner 2014 werden zum ersten Mal zwei blinde Richter in einem österreichischen Gericht eingesetzt, dem neu eingerichteten Bundesverwaltungsgericht. Diese Beispiele sind besonders wichtig, um das öffentliche Bewusstsein für die Situation und das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Der österreichische Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 bildet den grundlegenden Rahmen für die österreichische Behindertenpolitik der nächsten Jahre. Mit diesem Aktionsplan hat die österreichische Regierung anerkannt, dass Behinderung eine Querschnittsmaterie ist. Der Aktionsplan ist in acht Kernbereiche unterteilt – Behindertenpolitik allgemein, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation sowie Bewusstseinsbildung und Information. Er umfasst insgesamt 250 Maßnahmen, die bis 2020 umgesetzt werden sollen.

Der Untertitel des Aktionsplans „Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als Menschenrecht und Auftrag“ hebt die Bedeutung der Konvention als Grundlage für den Aktionsplan ebenso hervor wie die Achtung der Menschenrechte. Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass der Aktionsplan auch in einer Leichter-Lesen-Version in vereinfachter Sprache veröffentlicht wurde.

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung wird durch die Anstrengungen auf regionaler Ebene ergänzt. Hier hat bisher ein österreichisches Bundesland – die Steiermark – ebenfalls einen Aktionsplan beschlossen, um die Konvention umzusetzen.

Die Umsetzung der Konvention in Österreich findet auch im Kontext der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 statt. Im Nationalen Aktionsplan Behinderung gleicht sich Österreich an die Ziele dieser europäischen Strategie an. Ich möchte ebenfalls auf den Aktionsplan 2006-2015 des Europarats für Menschen mit Behinderungen hinweisen und erwähnen, dass Österreich zurzeit den Vorsitz des Expertenkomitees des Europarats für die Rechte von Menschen mit Behinderungen inne hat.

In Verbindung mit der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Task-Force eingerichtet, in der, neben Behördenvertretern auf Bundesebene und auf regionaler Ebene, auch Sozialpartner, Ombudspersonen, Forscher und Behindertenorganisationen zu den Mitgliedern zählen. Diese Task-Force wurde damit beauftragt, die bestehenden Daten aufzubereiten und zu analysieren, Prioritäten festzulegen, Indikatoren zu bestimmen, Diskrepanzen festzustellen, Empfehlungen zusammenzustellen und an der weiteren Entwicklung des Nationalen Aktionsplans mitzuarbeiten.

In Österreich begann der Paradigmenwechsel dahin, dass Menschen mit Behinderungen als aktive Teilnehmer der Gesellschaft gesehen werden und nicht in erster Linie als Empfänger von Sozialleistungen, in den neunziger Jahren. Ein spezieller Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung wurde 1997 in die Bundesverfassung aufgenommen. Die neueste Entwicklung ist, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte jetzt auch explizit in den Aufgabenbereich der österreichischen Volksanwaltschaft fallen und dass die Volksanwaltschaft die Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen überwacht, um das Auftreten von Gewalt gemäß Artikel 16 der Konvention zu verhindern.

Die Umsetzung der Konvention stellt sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen in der Behindertenpolitik dar. Ich möchte dies anhand der Bereiche Antidiskriminierung, Barrierefreiheit, Bildung, Rechtsfähigkeit, Beschäftigung und Selbstbestimmtes Leben veranschaulichen.

Das 2006 in Kraft getretene österreichische Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist ein Beispiel für den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und besteht aus drei Teilen: Eine Gesetzesänderung des Behinderteneinstellungsgesetzes umfasst Bestimmungen gegen die Diskriminierung in der Arbeitswelt, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat das Ziel, die Diskriminierung im täglichen Leben zu beseitigen, und durch eine Gesetzesänderung des Bundesbehindertengesetzes wurde ein Behindertenanwalt eingerichtet.

Mit dieser Gesetzgebung hat Österreich seine Verpflichtungen aufgrund der EU Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf weit übertroffen, da sich die Gesetze nicht nur auf den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt beziehen, sondern auch auf das tägliche Leben, insbesondere auf Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit angeboten werden.

Das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz sieht ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt vor, das eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren darstellt. Diese Verfahren haben sich als sehr erfolgreich erwiesen, da seit 2006 bei 47% der insgesamt 1.300 Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielt werden konnte.

Unabhängige Forscher haben das Behindertengleichstellungsgesetz 2012 in zwei Studien beurteilt. Die Studien haben die positiven Auswirkungen der erfolgreichen Schlichtungsverfahren, des gestärkten öffentlichen Bewusstseins für eine barrierefreie Gesellschaft und der Schaffung der Position eines Behindertenanwalts aufgezeigt. Die Kritikpunkte in der Bewertung bestanden darin, dass ein Rechtsanspruch zur Beendigung und Beseitigung einer Diskriminierung gefordert wurde und dass die Möglichkeiten für Sammelklagen erweitert werden sollten.

Daraufhin wurde der Diskriminierungsschutz im Bereich privater Versicherungsverträge verbessert und eine neue Form von Sammelklagen mit 1. Jänner 2013 eingeführt. Die Empfehlungen dieser Studien wurden auch in Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung berücksichtigt.

Die Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilnahme an der Gesellschaft. Dementsprechend kommt ihr eine Schlüsselrolle in der österreichischen Behindertenpolitik zu. Das Kapitel des Nationalen Aktionsplans, das sich mit Barrierefreiheit befasst, enthält Maßnahmen in den Bereichen Bau, Verkehr, Sport, Medien, Informationsgesellschaft, Tourismus und öffentliche Dienstleistungen. Zusätzlich wird dem Aspekt der Barrierefreiheit auch in allen anderen Aktionsbereichen, wie der Bildung und Erwachsenenbildung sowie der Bewusstseinsbildung, Aufmerksamkeit geschenkt.

Barrierefreiheit muss auch in engem Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz gesehen werden. Von den 1.300 Schlichtungsverfahren, die seit 2006 durchgeführt wurden, fanden mehr als 300 aufgrund von Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen statt. In diesen Fällen ist die Einigungsquote besonders hoch: exakt zwei Drittel der Schlichtungsverfahren führten zu einer Einigung.

Der Schulbildung kommt als Ausgangspunkt eine besondere Bedeutung im Bildungsprozess zu, der durch den Erwerb von Qualifikationen und Fähigkeiten die Voraussetzung für das Berufsleben, für eine größere finanzielle Unabhängigkeit und ein insgesamt positives Selbstbewusstsein bildet. Die gleichberechtigte Teilhabe im Bildungsbereich ist von grundlegender Bedeutung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies zeigt die Wichtigkeit einer inklusiven barrierefreien Bildung.

Österreich hat die Herausforderungen sowie die Ziele und eine Reihe von Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, im Nationalen Aktionsplan festgelegt. In diesem Dokument ist Bildung ebenfalls eines der Schlüsselthemen.

In der Stellungnahme auf der sechsten Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention in New York im Juli 2013 erwähnte Österreich im Kontext des Bildungsbereichs den Ansatz der „inklusiven Modellregionen“, der ein Good-Practice-Modell darstellen soll, um die Konvention umzusetzen, und der eine inklusive Bildung im Schulsystem ermöglichen soll.

Um eine Alternative für das derzeitige System der Sachwalterschaft – d. h. eine fremdbestimmte Entscheidungsfindung – zu schaffen, hat die österreichische Regierung im Herbst 2013 ein Modellprojekt für „unterstützte Entscheidungsfindung“ ins Leben gerufen.

In Beantwortung des Fragenkatalogs ist Österreich umfassend auf die verschiedenen Fragen in diesem Kontext eingegangen, beispielsweise auf das System der Sachwalterschaft und der unterstützten Entscheidungsfindung, auf die Rolle von Patientenanwälten, die Regelung von Freiheitsbeschränkungen und die Prävention von Gewalt.

Der Paradigmenwechsel von einem System der Sachwalterschaft zu einem Unterstützungssystem, in dem die betroffenen Menschen selbstbestimmte Entscheidungen fällen können, wird ein langer Prozess sein. Es ist notwendig zu analysieren, welche existierenden Unterstützungsmodelle in diesem Rahmen wie genutzt werden können. Die Reformschritte werden die Möglichkeit des Peer Counseling behandeln beziehungsweise die freie Wahlmöglichkeit der betroffenen Personen hinsichtlich der Frage, von wem sie unterstützt werden möchten. Insbesondere die Situation von Menschen mit intellektuellen oder psychosozialen Behinderungen muss in diesem Kontext sorgfältig berücksichtigt werden.

Beschäftigung ist ein zentraler Aspekt des Lebens. Sie stellt finanzielle Unabhängigkeit sicher, fördert die persönliche Weiterentwicklung und ist der wirksamste Schutz gegen Armut – das gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Beschäftigung ist daher ebenfalls ein Schlüsselthema im Nationalen Aktionsplan Behinderung. In Beantwortung des Fragenkatalogs haben wir das österreichische System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichstaxe des Behinderteneinstellungsgesetzes erklärt.

Für benachteiligte junge Menschen wurde die Integrative Berufsausbildung 2003 eingeführt, eine Art maßgeschneiderte Berufsausbildung. Diese wird durch das Projekt der Berufsausbildungsassistenz des Bundessozialamts ergänzt und stellt damit ein sehr erfolgreiches Programm dar. Bis dato haben mehr als 5.500 junge Menschen einen derartigen Ausbildungs- beziehungsweise Lehrvertrag erhalten und das Programm wird bis 2020 noch weiter ausgebaut und verbessert werden.

In diesem Zusammenhang würde ich gerne erwähnen, dass im Rahmen des österreichischen Arbeitsmarktprogramms für Menschen mit Behinderungen 2014-2017 ein Pilotprojekt durchgeführt wird, mit dem Ziel ein integratives Arbeitsumfeld für Menschen mit schweren Behinderungen zu entwickeln.

Die persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und in anderen Lebensbereichen ermöglichen. In Österreich ist die Zuständigkeit für die persönliche Assistenz zwischen Bund und Ländern geteilt, wodurch verschiedene Unterstützungsmodelle geschaffen wurden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Länder versuchen wir ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung für persönliche Assistenz in allen Bereichen auszuarbeiten, mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Im Einklang mit der Konvention versuchen wir die persönliche Assistenz auf alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen zu erweitern.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine Sozialleistung erwähnen, die in Österreich bereits seit zwanzig Jahren existiert: Das Langzeitpflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die es Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, so unabhängig wie möglich zu leben. Etwa 440.000 Personen – das bedeutet 5% der österreichischen Bevölkerung – erhalten diese Sozialleistung.

Zusätzlich ist das Bundessozialamt beauftragt, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, in ihrem Eigenheim und so unabhängig wie möglich zu leben. Obwohl diese Sozialleistungen in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und der Gemeinden fallen, bewilligt auch der Bund zweckgebundene Subventionen, um die Entwicklung und den Ausbau dieser Leistungen sicherzustellen. Um die Planung und Kontrolle zu verbessern, wurde 2012 eine Servicedatenbank eingerichtet.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass die Menschenrechte in der österreichischen Politik ganz allgemein und in der Behindertenpolitik im Speziellen eine zentrale Rolle spielen. Das vom Menschenrechtsansatz bestimmte Verständnis von Behinderung der Konvention hat unserer Behindertenpolitik einen starken Impuls verliehen. Aber reale Rechte existieren nicht nur auf dem Papier. Darin besteht die Herausforderung in Hinblick auf die vollständige Umsetzung der Konvention.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und nennen gerne Einzelheiten zu den Maßnahmen, die von Österreich umgesetzt wurden, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu respektieren und ihre Situation zu verbessern.

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