Wie wichtig ist Ministerin Schmied die Barrierefreiheit?

Im Budget-Unterausschuss erklärte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), wie sie Geld einsparen wird. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit werde sie sparen, kündigte sie an. BIZEPS fragte daraufhin nach. Hier die ernüchternde Antwort.

Claudia Schmied
Spiola, Petra

Mit Erstaunen konnte man über die Sparpläne der Ministerin in der Parlamentskorrespondenz vom 8. Mai 2009 folgenden Text lesen: „Den Differenzbetrag zu ihren ursprünglichen Einsparungszielen will die Ministerin, wie sie erklärte, durch die Verschiebung von nicht prioritären Projekten in Zusammenhang mit der Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes aufbringen.“

Was bedeutet dies? Die Gleichstellung behinderter Menschen wird anscheinend eingespart, indem man Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit einfach verschiebt.

Kritik gab es von der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner auch dafür, dass die Adaptierung für behindertengerechte Schulgebäude hinausgeschoben werde – „das ist ungeheuerlich!“, meint sie in einer Aussendung.

BIZEPS fragt nach

„Wir können uns nämlich nicht vorstellen, dass Ihnen die Gleichstellung behinderter Menschen so wenig wichtig ist“, halten wir in einem Schreiben vom 12. Mai 2009 an die Unterrichtsministerin fest und bitten sie um detaillierte Beantwortung folgender Fragen:

  • Um welche Projekte geht es konkret?
  • Welche konkreten Vorhaben sollen eingespart werden?
  • Um welche Summen wird es sich dabei handeln?

Wir erhofften Antworten, um Klarheit zu erhalten. Am 25. Mai 2009 erhielten wir vom zuständigen Sektionschef, Dr. Helmut Moser, im Auftrag der Ministerin folgendes Antwortschreiben:

Antwortschrieben

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben an die Frau Bundesministerin vom 12. Mai 2009 darf ich als zuständiger Sektionschef nachstehende Informationen geben:

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sieht vor, dass bis Ende 2015 alle öffentlichen Leistungen barrierefrei erschlossen sein müssen. Dabei sind laut Gesetz auch organisatorische Maßnahmen an Stelle von unwirtschaftlichen Baumaßnahmen möglich. Deshalb hat das Unterrichtsministerium gemeinsam mit den Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien einen Etappenplan für die Herstellung der Barrierefreiheit im Bundesschulbereich erstellt. Dieser sieht vor, dass an allen Schulgebäuden innerhalb der gesetzlich verankerten Frist der barrierefreie Zugang im stets benötigten Ausmaß unter Berücksichtigung organisatorischer Maßnahmen gegeben sein wird.

Im Zuge von Neubau/Sanierungsmaßnahmen wurde seitens des Unterrichtsressorts schon vor in Kraft treten des B-BGStG auf eine barrierefreie Erschließung Wert gelegt. Diese Bemühungen wurden durch das neue Gesetz verstärkt und auf die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes seither auch bei Schulen, bei denen derzeit keine Sanierungen vorgesehen sind, besonderes Augenmerk gelegt.

Den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien werden auch im Jahr 2009 Mittel für die Umsetzung von Baumaßnahmen (rd. € 10,5 Mio.) zur Herstellung der Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt, damit bei aktuellem Bedarf, aber auch im Rahmen von Sanierungen, die entsprechenden baulichen Umsetzungen sichergestellt sind. (Im Jahr 2008 wurden den LSR/SSR rd. € 8 Mio. dafür zweckgewidmet zur Verfügung gestellt.)

Ab dem Budgetjahr 2010 stehen die geplanten Mittel in voller Höhe zur Verfügung, sodass es möglich wird, derartige Umsetzungsschritte außerhalb von größeren Sanierungen und ohne aktuellen Anlass zu setzten. Eine Reduktion der Budgetmittel ist nicht vorgesehen.

Ich hoffe, dass ich mit dieser Antwort die positive Haltung und das Bekenntnis des Ressorts für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs für alle Menschen zu den öffentlichen Leistungen des Unterrichtsressorts in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen konnte.

Was bedeutet das?

Trotz fast zweiseitigem Antwortschreiben bleiben mehr Fragen als Antworten übrig. Drei einfache Fragen werden bewusst nicht beantwortet. Welche Projekte das Ministerium auf Kosten der Barrierefreiheit für behinderte Menschen nun verschiebt oder gänzlich einspart und wie viel Geld die Ministerin anderwärtig verwendet, gibt sie nicht bekannt. Diese diskriminierende Handlungsweise wird man sicher genau im Auge behalten müssen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich