Wieder ein Schritt Richtung Aussortierung

In Großbritannien wurde ein weiteres Verfahren zum Aussortieren von Embryonen genehmigt.

Zelle unter dem Mikroskop
BIZEPS

„Hiermit wird es uns gelingen, ein fehlerhaftes Gen völlig auszuradieren“, frohlockte der Mediziner Paul Serhal.

Die britische „Behörde für menschliche Fruchtbarkeit und Embryologie“ hatte ein Verfahren der University College London genehmigt das Embryonen mit einem erhöhten Krebsrisiko aufspürt und aussortiert, berichtet die Times. Stattdessen soll der Mutter ein Embryo eingepflanzt werden, der dieses Risiko-Gen nicht geerbt hat.

Was auf den ersten Blick positiv scheint zeigt aber in eine gefährliche Richtung. Am Ende dieser Entwicklung würden vielleicht nur noch Embryos mit einem perfekten Erbgut am Leben gelassen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die genetische Voruntersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik (PID), deswegen verboten. Aus gutem Grund, wie viele meinen.

Kritiker der PID befürchten vorselektierte „Designer-Babys“. Der konkrete Fall zeige, wie realistisch diese Befürchtung ist.

Beim nun bewilligten Verfahren ist es nämlich keineswegs sicher, dass die Träger des Gens auch wirklich Darmkrebs bekommt. Hier wird ein Embryo auf Verdacht eliminiert. Und selbst wenn, könnte man durch frühzeitige chirurgische Eingriffe verhindern, dass die Krankheit ein gefährliches Stadium erreicht.

Eine Frage der Einschätzung

Dass der Weg zum „Designer-Baby“ in Großbritannien schon längst beschritten ist, zeigt auch die Tatsache, dass die britische Behörde heuer bereits die Vorauswahl von Embryonen nach bestimmten „wünschenswerten Merkmalen“ erlaubt hatte.

In anderen Ländern wird über die PID intensiv diskutiert. Befürworter der PID – wie der Vorsitzende der im Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommision, Univ. Prof. DDr. Johannes Huber, gibt sich der Hoffnung hin, dass bei Einführung der PID Grenzen gezogen werden können: „Man muss unterscheiden zwischen Lebensfähigkeit bzw. Lebensunfähigkeit und lebenswert und lebensunwert. Das ist eine ganz wesentliche Unterscheidung“, erläuterte er diese Grenze anlässlich der Bekanntgabe des „Bericht der Bioethikkommission zur PID“ Ende Juli 2004.

Für Birgit Primig, die Vorsitzende der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung – ein Gremium der Behindertenbewegung -, ist die PID „nichts weiter als eine Selektionsmethode„.

Die Entscheidung der britische „Behörde für menschliche Fruchtbarkeit und Embryologie“ dürfte ihr leider recht geben.

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